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Abmahnung wegen "Memory"

Drittes Antwortschreiben vom 01.03.2003
 

Ihr Zeichen: N-6730
Ihr Schreiben vom 27.02.2003

Sehr geehrter Herr .....,
sehr geehrter Herr Dr. .....,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.02.2003 und die Einräumung der Fristverlängerung! Allerdings hatte ich Ihnen bereits am frühen Morgen des 27.02.2003 - sicherlich vor Fertigstellung Ihres Schreibens vom gleichen Tage - per Fax in aller Kürze geantwortet.

Hiermit erkläre ich erneut ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich, dass ich meine hobbymäßig selbst erstellten, auf der privaten, nicht gewerbsmäßig genutzten WWW-Seite http://ulrich.willmes.bei.t-online.de/Memory.html zum kostenlosen Download angebotenen Spiele und alle Spiele dieser Art, die ich in Zukunft noch erstellen sollte, nicht mehr "Memory-Spiel" oder "Memory-Game" oder "Memory" nennen werde.

Die von Ihnen geltend gemachten Kosten von 2.781,10 Euro werde ich aber nach wie vor nicht freiwillig übernehmen, zumal mir inzwischen zur Kenntnis gelangt ist, dass Sie an zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen fast identische, nur bezüglich weniger Sätze voneinander abweichende Abmahnschreiben geschickt haben. Zumindest in meinem Falle haben Sie zudem diese abweichenden Sätze weitgehend einfach aus der beanstandeten WWW-Seite herauskopiert. Ihr Arbeitsaufwand war also äußerst gering. Dass Sie überdies in Ihrem Schreiben vom 20.02.2003 mehrere unzutreffende Behauptungen geäußert haben und dass die Abmahnung in summa der Grundlage entbehrt, wurde bereits in meinem Schreiben vom 26.02.2003 aufgezeigt.

Gleichwohl bin ich immer noch bereit, Ihnen zwecks friedlicher Beilegung des Konfliktes 50,- Euro für Ihre Bemühungen zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

(handschriftliche Unterschrift)