| Alternativ: Mobilversion 
                
                Homepage 
                Spiele wie Memory 
                Ausgangslage 
                Die Pflegeversicherung gehört zusammen mit der 
				Krankenversicherung, der
				
				Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der 
				Sozialhilfe zu den Grundpfeilern der sozialen Sicherung in 
				Deutschland. Allerdings wurde die Pflegeversicherung ihrer 
				Aufgabe, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wenigstens 
				vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit weitgehend 
				zu bewahren, von Anfang an meistens nicht gerecht und wird es 
				immer seltener und weniger. Während bei Krankheit die 
				notwendigen Maßnahmen einschließlich des Pflegeaufwandes bei 
				Krankenhausaufenthalten in der Regel voll von der gesetzlichen 
				Krankenkasse übernommen werden, ist das bei Pflegebedürftigen 
				nicht der Fall: Vielmehr wird lediglich eine Pauschale je nach 
				Pflegegrad gezahlt, die in der Regel nicht die tatsächlichen 
				Pflegekosten abdeckt, so dass – anders als im Krankheitsfall – 
				die Pflegebedürftigen und/oder ihre Angehörigen oder das 
				Sozialamt Geld zuschießen müssen. Zumindest bezüglich der 
				Partnerin / des Partners kann dieser Betrag bei entsprechend 
				hohen Pflegekosten so hoch sein, dass die zahlungspflichtige 
				Partnerin / der zahlungspflichtige Partner selbst darüber arm 
				wird und ihr/ihm von ihrer/seiner Rente – die meisten 
				Pflegebedürftigen werden erst im Alter zum Pflegefall, wenn 
				sowohl sie selbst als auch ihre Partnerin / ihr Partner bereits 
				Rente beziehen – kaum mehr als der Sozialhilfesatz, konkret 880 Euro (Januar 2019), als Selbstbehalt bleibt. 
                Die monatlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz 
				(Pflegekosten, Unterbringung und Verpflegung, 
				Investitionskosten, eventuell Ausbildungsumlage) liegen derzeit 
				in Deutschland im Durchschnitt bei ca. 3.300 Euro, in NRW sogar 
				bei ca. 4.000 Euro. Auch wenn man davon den Zuschuss der 
				Pflegekasse in Höhe von maximal 2.000 Euro bei einem Härtefall 
				abzieht, hat die Partnerin / der Partner in der Regel einen 
				Betrag zu zahlen, der das eigene Einkommen (Standardrente: 
				1.441 Euro brutto, tatsächliche Durchschnittsrente brutto: ca. 900 Euro) in der Regel weit übersteigt und auch 
				eventuell vorhandenes Vermögen relativ rasch, nämlich bei der 
				Mehrzahl der Haushalte innerhalb weniger Jahre, aufzehrt. Die 
				Folge ist, dass derzeit schon bei ungefähr der Hälfte der 
				Heimbewohner das Sozialamt einspringen muss – und dieser Anteil 
				wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ohne eine 
				grundlegende Änderung der Pflegeversicherung noch drastisch 
				erhöhen. 
                Einkommens- und Vermögensschutz / 
				Pflegezusatzversicherung / 
				Erbschaftsteuer 
                Ich will nicht verschweigen, dass dieser Text auch von 
				persönlichen Befürchtungen motiviert ist. Mein Mann – früher 
				Krankenpfleger, inzwischen Rentner – und meine Wenigkeit – 
				Angestellter im öffentlichen Dienst des Landes NRW – werden nach 
				meiner Verrentung gemeinsam finanziell vermutlich akzeptabel über 
				die Runden kommen, falls nicht z. 
				B. eine Hyperinflation eintritt oder die Mieten explodieren, aber die Kosten für einen 
				Heimaufenthalt, der nötig würde, wenn einer von uns 
				pflegebedürftig werden sollte, würden wir nicht aus den 
				laufenden Renteneinnahmen inklusive Betriebsrenten finanzieren 
				können, und zwar selbst dann nicht, wenn wir die laufenden 
				Kosten durch einen Umzug von einer für zwei Personen größenmäßig 
				angemessenen Mietwohnung in eine kleinere, für eine Einzelperson 
				ausreichende und (hoffentlich) entsprechend preiswertere Wohnung 
				sowie durch Abschaffung des Autos reduzieren würden und könnten. 
				Wir müssten also nach und nach unsere Ersparnisse zur 
				Finanzierung des Pflegeheimplatzes aufbrauchen und wären nach 
				wenigen Jahren beide auf Sozialhilfe angewiesen. Nach 
				jahrzehntelangen Beitragszahlungen in die Renten- und in die 
				Pflegekasse stünden wir faktisch als Almosenempfänger ohne jeden 
				finanziellen Spielraum dar. Das ist für uns – und wahrscheinlich 
				auch für viele weitere Menschen mit mittlerem Einkommen – eine 
				ziemlich beunruhigende Perspektive. 
                Nun kann man einwenden, dass wir mit einer privaten 
				Pflegezusatzversicherung hätten vorsorgen können. Es gibt 
				schließlich auch den sogenannten 				
				Pflege-Bahr; von entsprechenden Verträgen rät freilich nicht 
				nur die
				
				Stiftung Warentest  ab. Außerdem haben die 
				Pflegezusatzversicherungen alle jene Nachteile, die die 
				sogenannte
				
				Riester-Rente  zum teuren Flop haben werden lassen, nämlich 
				die Unübersichtlichkeit des Angebotes, die Unsicherheit 
				hinsichtlich der Entwicklung des Kapitalmarktes, die 
				professionelle Habgier und Täuschungsbereitschaft der 
				Versicherungsunternehmen und -vertreter, die Tatsache, dass man 
				in jungen Jahren gewöhnlich noch nicht an die Rente oder gar an 
				die finanzielle Absicherung im Pflegefall denkt, sowie die 
				Tatsache, dass etliche Menschen so wenig Geld verdienen, dass 
				sie davon nichts für eine solche Versicherung ausgeben möchten 
				und/oder können. Hinzu kommt, dass sich bei einer privaten 
				Pflegezusatzversicherung der schon beim Abschluss in der Regel 
				ziemlich hohe Beitrag im Laufe der Jahre weiter erhöht, ohne 
				dass die Erhöhungen auch nur annähernd exakt vorhersagbar oder 
				irgendwie beeinflussbar wären. Und wenn man erst im mittleren 
				Alter eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, sind 
				die Beiträge natürlich noch viel höher. 
                Kurzum: Eine private 
				Pflegezusatzversicherung mag für die Versicherungsunternehmen 
				und -vertreter lukrativ sein, passt aber nicht zu den 
				Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten vieler Menschen. Ein 
				Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung, die derzeit nur eine 
				Teilversicherung ist, zu einer die Kosten der Pflege vollständig 
				abdeckenden Vollversicherung wäre für alle Menschen, die 
				einerseits so viel Rente erhalten, dass sie nicht auf 
				Sozialhilfe angewiesen sind, aber andererseits so wenig an 
				Einkommen haben und hatten, dass sie die Pflegekosten nicht aus 
				den laufenden Einnahmen und auch nicht über Jahre hinweg aus 
				ihren Ersparnissen bestreiten können, meines Erachtens 
				zweifellos die bessere, nämlich einfachere und preiswertere 
				Lösung als eine private Pflegezusatzversicherung. 
                Ein gern gegen eine gesetzliche Pflegevollversicherung 
				vorgebrachtes Argument ist schließlich, dass eine solche vor 
				allem den Erb(inn)en vermögender Senior(inn)en nützen würde, 
				weil sie das Vermögen der pflegebedürftigen Senior(inn)en und 
				ihrer Partner(innen) schützen würde. Tatsächlich aber würde eine 
				gesetzliche Pflegevollversicherung vor allem der/dem 
				Pflegebedürftigen selbst und der Partnerin oder dem Partner 
				helfen, nämlich nicht zu verarmen und im Elend zu enden – denn 
				ein menschenwürdiges Leben garantiert die Sozialhilfe in 
				Deutschland bekanntlich nicht. Die Abschöpfung des Vermögens von 
				Senior(inn)en sollte meines Erachtens nicht bereits zu deren 
				Lebzeiten durch in die Sozialhilfe führende Pflegekosten 
				erfolgen, sondern im Erbschaftsfall durch eine angemessen hohe 
				Erbschaftsteuer.
                Vorschläge für eine vernunftgemäße Gestaltung der 
				Erbschaftsteuer, insbesondere zur Begleichung der Steuerschuld 
				mit Sachwerten, z. B. Mietshäusern, oder Aktien oder sonstigen 
				Unternehmensbeteiligungen, die dem Staat / den Ländern zwar 
				keine kurzfristigen, aber dafür kontinuierliche und langfristige 
				Einnahmen ermöglichen, habe ich bereits in
				Marktmacht und 
				Staatsmacht, 
				Gemeinwohl statt Egoismus! und
				Vorschläge für ein 
				besseres Steuersystem skizziert. 
                Finanzierung einer gesetzlichen Pflegevollversicherung 
                Grundsätzlich sollte meines Erachtens die gesetzliche 
				Pflegeversicherung auf eine möglichst breite Basis gestellt 
				werden und von allen Einkünften – also nicht nur vom 
				Arbeitslohn, sondern auch von Einkünften aus Vermögen – sowie 
				von allen Bürger(inne)n – also nicht nur von Arbeitnehmern, 
				sondern auch von Beamten, Pensionären, Rentnern, Freiberuflern, 
				Unternehmern etc. – ohne Beitragsbemessungsgrenze erhoben 
				werden. Wenn das nicht reicht, könnte man den Rest aus dem 
				Steuernaufkommen zuschießen – oder aber, wie bei anderen 
				Gemeinschaftsaufgaben auch, die Pflege gleich ganz aus 
				Steuermitteln bezahlen und die Steuern entsprechend erhöhen. Im 
				Prinzip stehen die gleichen Finanzierungsquellen zur Verfügung, 
				die ich in den Texten
				Die Rente 
				sichern! und
				Tipps zur 
				Gesundung des Gesundheitssystems genannt habe. 
                Sollte es trotz allem nötig sein, auch die Pflegebedürftigen 
				selbst – über einen angemessenen Beitrag zu den Essens- und 
				Unterkunftskosten hinaus – und die Partnerin / den Partner an 
				den Pflegekosten zu beteiligen, sollten meines Erachtens 
				zumindest der Selbstbehalt und das Schonvermögen der Partnerin / 
				des Partners deutlich erhöht werden. Ein monatlicher 
				Selbstbehalt, der nur knapp über der Sozialhilfe liegt, und ein 
				Schonvermögen, das lediglich die Bestattungskosten abdeckt, sind 
				meiner Meinung nach unzureichend und werden von der- oder 
				demjenigen, die oder der jahrzehntelang in die Renten- und 
				Pflegekasse 
				eingezahlt hat und nun bis zur eigenen völligen Verarmung 
				individuell für die Kosten des allgemeinen Lebensrisikos der 
				Pflegebedürftigkeit aufkommen soll, zu Recht als eine Art von 
				Enteignung empfunden. Meiner Meinung sollte eine solche 
				Selbstbeteiligung an den Pflegekosten in Korrespondenz zu den 
				Regelungen bezüglich des allgemeinen Lebensrisikos der 
				Erkrankung aber auch gar nicht nötig sein: Schließlich zahlen 
				die gesetzlichen Krankenkassen für teure Operationen oder bei 
				langwierigen oder sogar lebenslangen, unheilbaren Krankheiten 
				zum Teil Summen, die weit über die Kosten selbst einer 
				jahrzehntelangen Pflegebedürftigkeit hinausgehen – und zwar 
				weitestgehend ohne Selbstbeteiligung. 
                Qualität der Pflege / Pflegeheime 
                Problematisch ist derzeit allerdings nicht nur die Finanzierung, 
				sondern auch die Qualität der Pflege. Dass Pflegebedürftige in 
				Heimen mitunter lange warten müssen, bevor sie z. B. von der 
				Toilette zurückgebracht werden, dass Demenzkranke ohne 
				medizinische Notwendigkeit mit Medikamenten bis zur Apathie 
				ruhiggestellt werden, dass Bettlägerige wundliegen, weil sie 
				nicht oft genug umgelagert und bewegt werden, dass Medikamente 
				vertauscht oder falsch dosiert werden, dass angeblich erbrachte 
				und protokollierte Leistungen wie Waschen, Duschen oder 
				Zahnreinigung tatsächlich nicht erbracht werden, dass 
				Magensonden gelegt werden, weil man sich das Anreichen der 
				Mahlzeiten ersparen will bzw. keine Zeit dafür hat, dass 
				Pflegebedürftige sogar eingeschüchtert und bedroht werden, wenn 
				sie nicht hinreichend pflegeleicht sind, das alles ist bekannt 
				und in der Regel nicht auf Böswilligkeit oder Unfähigkeit der Pflegenden zurückzuführen, sondern im 
				Wesentlichen auf den Mangel an Pflegenden und die dadurch 
				bedingte Überforderung der/des einzelnen Pflegenden. 
                Der Mangel 
				an Pflegenden wiederum hat einerseits damit zu tun, dass die 
				Alten- und die Krankenpflege typische Frauenberufe sind und 
				Pflegende deshalb traditionell schlecht bezahlt werden, und zum anderen damit, dass inzwischen viele Pflegeheime und Krankenhäuser als 
				gewinnorientierte Unternehmen geführt werden – und je weniger 
				Personal eingesetzt wird, desto höher ist der Gewinn. 
				Es ist bei den Pflegeheimen ähnlich wie bei den Krankenhäusern, 
				bei denen es schon seit etlichen Jahren vielfach weniger um die 
				medizinisch und menschlich sinnvollste als vielmehr um die für 
				das Krankenhaus finanziell vorteilhafteste Behandlung der 
				Patient(inn)en geht. 
                Es müsste also zum einen der Beruf der Altenpflegerin / des 
				Altenpflegers attraktiver gemacht werden, nicht zuletzt in 
				finanzieller Hinsicht, und zum anderen dafür Sorge getragen 
				werden, dass die Träger der Heime genug und qualifiziertes 
				Pflegepersonal einstellen und nicht um des Profits willen 
				zulasten der Pflegebedürftigen beim Pflegepersonal sparen. 
				Notfalls muss ein hinreichender Personalschlüssel gesetzlich 
				vorgeschrieben werden. 
                Darüber hinaus müssen die Eignung der Pflegenden und die 
				Qualität der Pflege anhand des Zustands der Pflegebedürftigen 
				und besonders der sehr hilfsbedürftigen und unselbständigen oder 
				dementen Menschen unter den Pflegebedürftigen von externen 
				Sachverständigen kontinuierlich überprüft werden, damit nicht 
				insbesondere alleinstehende Pflegebedürftige sowie 
				Pflegebedürftige, deren Angehörige weit entfernt wohnen oder 
				selbst bereits betagt und/oder durchsetzungsschwach sind, 
				eventuell unter Vernachlässigung und/oder Willkür leiden müssen.
 
                Entstehungszeit: Januar 2019
 
                nach oben |