Abmahnung wegen "Memory"

 

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Abmahnung wegen "Memory"

Abmahnschreiben vom 20.02.2003
 

............ .. ./. Dr. Ulrich Willmes
Markenschutzverletzung an den Marken ... ..., ... .. ..., IR R ... ... und EU ... ... ... MEMORY® der ............ ..
Unser Zeichen: N-6730
 

Sehr geehrter Herr Dr. Willmes,

wir zeigen an, dass wir die Firma ............ .. (vormals .... ..... ...... ....), ................... ., D-..... ........., und deren Tochtergesellschaften in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere in Markenangelegenheiten vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unserer Mandantin ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie unter der Domain www.ulrich.willmes.bei.t-online.de/Memory.html mehr als hundert virtuelle Legekartenspiele mit 9 bis 64 Bildpaaren größtenteils zum Download, teils als Online-Spiele unter den Bezeichnungen "Memory-Spiele" bzw. "Memory-Games" anbieten und bewerben. Bei den mit ToolBook erstellten Spielen gibt das Spiel das jeweils zu findende Bild vor, bei den mit JavaScript entwickelten Spielen zeigen die Karten nur einen Bildausschnitt, wobei das jeweilige Gesamtbild erst zu sehen ist, wenn der Spieler ein Kartenpaar gefunden hat. Bei jedem Spiel muss der Spieler versuchen, durch Anklicken die zusammengehörigen Kartenmotive zu finden. Als Kartenmotive geben Sie "Abstrakte Motive", "Stereogramme", "Konkrete Motive" und weitere Erwachsenen-Motive vor.

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass die ............ .. sowohl Inhaberin der deutschen Markeneintragungen ... ... MEMORY® und ... .. ... Memory® ist, als auch der korrespondierenden internationalen Markeneintragung R ... ..., die u.a. in der Schweiz Schutz genießt, sowie der Gemeinschaftsmarkeneintragung ... ... ... ist.

Unsere Mandantschaft vertreibt seit Jahrzehnten unter der geschützten Marke MEMORY® äußerst erfolgreich entsprechende Legekartenspiele. Aus den hier lediglich beispielhaft beigefügten Presseberichten zum ... Geburtstag des Legekartenspiels MEMORY® aus dem Hause unserer Mandantschaft ist der Schluss zu ziehen, dass es sich hier um eine äußerst bekannte Marke handelt. Die unter der Marke MEMORY® vertriebenen Legekartenspiele stehen deshalb repräsentativ für den Erfolg der Unternehmensgruppe der ............ ... Beispielhaft legen wir einen erst kürzlich im Handelsblatt veröffentlichten Artikel bei, der diese Auffassung bestätigt.

Durch die Verwendung der Bezeichnung "Memory-Spiele" bzw. "Memory-Games" greifen Sie in die Rechte unserer Mandantschaft an der Marke MEMORY®, die für "Legekartenspiele" und somit für identische Waren eingetragen ist, ein. Eine Zustimmung unserer Mandantschaft zur Nutzung und Verwendung dieser Marke durch Sie besteht nicht. Auch Ihr eigener Hinweis auf Ihrer Website "..Insbesondere ist "Memory" ein eingetragenes Warenzeichen der ............ .." vermag an dieser Tatsache nichts zu ändern. Vielmehr wird dadurch deutlich, dass Sie sich ungeachtet dieser Ihnen bekannten Information offensichtlich über die Rechte unserer Mandantschaft hinwegsetzen.

Als Inhaber einer Internetdomain sind Sie mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes vertraut und können sicherlich nachvollziehen, dass bei einem so wertvollen Kennzeichen wie MEMORY® die Markeninhaberin strikt darauf achten muss, dass jegliche Benutzung unterbleibt, die geeignet ist, die Kennzeichnungskraft der Marke negativ zu beeinträchtigen.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft haben wir sie deshalb aufzufordern, die hier beiliegende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis

27. Februar 2003
(hier eingehend)

abzugeben. Der guten Ordnung halber erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung das Interesse unserer Mandantschaft, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche kurzfristig ein Gericht anzurufen, ausgeräumt werden kann. Eine Einstellung der schutzrechtsverletzenden Handlung, die neben der Schaltung von Links auch die Verwendung von Suchmaschineneinträgen und die Verwendung von sogenannten Meta-Tags umfasst, reicht hierzu nicht aus. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist müssen wir unserer Mandantschaft raten, ihre Rechte auf dem gerichtlichen Wege durchzusetzen. Zu Ihrer Information legen wir beispielhaft eine neutralisierte Kopie einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts ....... I vom ... ......... .... bei, die in einem Parallelverfahren ergangen ist.

Unsere Mandantschaft hat uns ausdrücklich darum gebeten darauf hinzuweisen, von einer direkten Kontaktaufnahme mit ihr Abstand zu nehmen und ausschließlich mit unserer Sozietät zu korrespondieren.

Mit freundlichen Grüßen

(handschriftliche Unterschrift)       (handschriftliche Unterschrift)

...... .....                                       .. .. .....
Rechtsanwalt                               Patentanwalt

Anlagen
Datenbankausdrucke zu o.g. Marken
Presseberichte / Artikel aus Handelsblatt
Beschluss des LG ....... I vom ..........
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung