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Abmahnung wegen "Memory"

Zweites Antwortschreiben vom 26.02.2003, zugefaxt am 27.02.2003
 

Ihr Zeichen: N-6730
Ihr Schreiben vom 20.02.2003

Sehr geehrter Herr .....,
sehr geehrter Herr Dr. .....,

zu Ihrem Schreiben vom 20.02.2003, mir zugestellt am 26.02.2003, nehme ich wie folgt Stellung:

1. Ich betreibe kein Gewerbe und die von Ihnen beanstandete WWW-Seite http://ulrich.willmes.bei.t-online.de/Memory.html dient nicht gewerblichen Zwecken. Es handelt sich vielmehr um eine private WWW-Seite. Ich stehe somit nicht im Wettbewerb mit der ............ ... Die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt, weil kein Wettbewerb und also kein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

2. Die genannte WWW-Seite ist keine Domain. Ich bin nicht Inhaber einer Internetdomain.

3. Die genannten Spiele sind Freeware. Ich verkaufe sie nicht und bewerbe sie nicht, sondern erstelle sie hobbymäßig und biete sie kostenlos an. Ich erziele weder mit der WWW-Seite noch mit den Spielen Einnahmen. Im Gegenteil: Das Hobby kostet mich Geld.

4. Die beanstandete WWW-Seite wirbt auch nicht insofern, als sie auf irgendein Unternehmen hinwiese - außer auf die ............ .., wie Sie richtig vermerken. Hinweis und Link auf die ............ .. sind als Reverenz an das Unternehmen zu verstehen, das die Memory-Spiele erfunden hat, und nicht als Dreistigkeit, wie Sie unterstellen. Schließlich: Würde ich auf die ............ .. verweisen, wenn ich mit ihr im Wettbewerb stünde?

5. Die Spiele enthalten keine "Erwachsenen-Motive". Die Bilder sind nicht pornografisch.

Ihre Behauptungen sind also großenteils unzutreffend. Insbesondere besteht kein gewerbliches Konkurrenzverhältnis. Trotzdem bin ich - ohne Anerkennung einer Schuld - bereit, das Wort "Memory" durch das Wort "Gedächtnis" zu ersetzen, und habe das bereits weitestgehend gemacht. Hinweis und Link auf die ............ .. habe ich nun natürlich gestrichen.

Ich werde Ihnen nicht freiwillig 2.781,10 Euro für Ihr Schreiben erstatten. Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, biete ich aber an, Ihnen aus Kulanz 50,- Euro zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

(handschriftliche Unterschrift)