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                Spiele wie Memory 
                Wann und warum ein Mensch 
                sein Leben als erträglich oder sogar gelungen empfindet bzw. 
                wann und warum er wünscht, lieber tot zu sein, lässt sich nicht 
                generell sagen. Es haben sich schon 
                Menschen umgebracht, die nach Meinung der meisten anderen Menschen dafür nicht den geringsten Grund hatten, während 
                andererseits viele Schwerstkranke und Schwerstbehinderte zäh und 
                ausdauernd um ihr Leben bzw. um mehr Lebensqualität kämpfen. Ob ein Leben lebenswert ist, hängt offenbar nicht 
                bloß von äußeren, objektiven Faktoren, sondern in hohem Maße 
                auch von der inneren Einstellung bzw. psychischen Verfassung ab. 
                VoraussetzungenGleichwohl lassen sich einige 
                Voraussetzungen benennen, die bei den meisten Menschen erheblich zur 
                Zufriedenheit mit dem eigenen Leben beitragen, nämlich
 
                die Befriedigung körperlicher 
                Grundbedürfnisse, insbesondere 
                  Befriedigung von Hunger und 
                  Durst mit gesunden und möglichst auch wohlschmeckenden 
                  Lebensmitteln und GetränkenAbwesenheit von Kälte und 
                  Hitze bzw. Verfügbarkeit entsprechend temperierter Räume 
                  und/oder entsprechend temperierender KleidungSchutz vor Gefahren, 
                  Sicherheit vor GewalttatenGelegenheit zu Schlaf, 
                  Entspannung und physischer Erholung / Abwesenheit von negativem StressAbwesenheit von Krankheit und 
                  Gebrechen / Gesundheit im Sinne körperlichen WohlbefindensGelegenheit zu sexueller 
                  Aktivität sowie die Befriedigung 
                psychischer Grundbedürfnisse wie 
                  gefühlte materielle bzw. 
                  wirtschaftliche SicherheitFreiheit / Sicherheit vor 
                  Verfolgung und Unterdrückungals sinnvoll empfundene 
                  Tätigkeiten sowie Freude bereitende / Spaß machende 
                  Beschäftigungenneue Erfahrungen / positiver 
                  StressGelegenheit zur Zerstreuung / 
                  Entspannung und psychischen ErholungErfolg und Anerkennung / 
                  Selbstachtung und SelbstvertrauenErhalten und Schenken von 
                  Zuneigung und Liebe Nicht alle diese Grundbedürfnisse 
                sind bei allen Menschen und zu allen Zeiten gleich ausgeprägt: Während z. B. wohl 
                fast alle Menschen Hunger und Durst, übermäßige Kälte oder 
                Hitze, Überanstrengung, Schlafentzug, Folter und 
                andere Gewalttätigkeiten nicht auf Dauer ertragen, ohne zu verzweifeln, 
                können manche Menschen trotz schwerer Krankheiten und 
                Behinderungen sowie ohne Sex offenbar durchaus glücklich und 
                zufrieden leben. Es kommt anscheinend sehr darauf an, ob man das 
                Positive, das man auch bei starken körperlichen Einschränkungen 
                noch erleben kann, beachtet und würdigt oder ob man darüber 
                hinwegsieht und auf jene Wünsche fixiert ist, die aufgrund der 
                Umstände wie Krankheit, Behinderung, fortgeschrittenes Alter 
                etc. nicht (mehr) erfüllbar sind. Auch die psychischen Bedürfnisse 
                unterscheiden sich von Mensch zu Mensch beträchtlich: So 
                variieren z. B. der Wunsch nach Sicherheit und Planbarkeit 
                einerseits und das Verlangen nach Freiheit und Abenteuer 
                andererseits je nach Person sehr stark, wobei man wohl 
                konstatieren darf oder muss, dass die meisten Menschen – 
                jedenfalls im realen Leben, nicht auf der Ebene des Spiels und 
                der Unterhaltung – mehr an Sicherheit und Planbarkeit als an 
                Abenteuer und Nervenkitzel interessiert und dafür sogar bereit 
                sind, auf Freiheit(en) zu verzichten. 
                Unsicherheit und Risiken werden dagegen in der Regel 
                nur unfreiwillig oder als unumgängliche Vorbedingungen 
                für 
                Erfolg und Anerkennung ertragen. Erfolg und Anerkennung wiederum sind 
                grundlegende Bedürfnisse des Rudeltieres Mensch: Nur wenige Menschen 
                schaffen es, trotz ständiger Misserfolge und 
                Entmutigungen ein stabiles Selbstwertgefühl zu entwickeln und zu 
                behalten, und die, denen das gelingt, zehren in der Regel von 
                der Bestätigung und Zuwendung, die sie in der Familie oder 
                generell im privaten Umfeld erhalten haben bzw. immer noch 
                erhalten. Selbst Schwerstkranke und Schwerstbehinderte wollen in 
                der Regel nicht ständig bemitleidet werden, sondern akzeptiert 
                oder sogar bewundert – und sei es dafür, wie gut sie ihr 
                Kranksein oder ihre Behinderung meistern. 
                Noch wichtiger als Erfolg und 
                Anerkennung durch ihre Bezugsgruppe ist für die meisten 
                Menschen nur noch die persönliche Zuwendung, die ein Mensch erfährt und 
                geben kann. Zurückweisung, Einsamkeit und Isolation werden von 
                der weit überwiegenden Mehrheit der Menschen nicht gut verkraftet und nur wenige 
                Menschen sind sich auf Dauer selbst genug und vollkommen 
                glücklich und zufrieden, wenn sie ungestört ihrer Arbeit bzw. 
                ihren Hobbys nachgehen können. Allerdings ist der Mensch nicht 
                unbedingt auf andere Menschen als Gesellschafter angewiesen: 
                Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche und Papageien genügen ihm vielfach 
                auch. Bei gottgläubigen Menschen kann das "Zwiegespräch" mit 
                Gott eine eventuelle Einsamkeit lindern. 
                Psychische Krisen und KrankheitenAber selbst wenn alle gängigen Voraussetzungen für ein nach allgemein 
                akzeptierten Maßstäben lebenswertes Leben – körperliche Gesundheit, 
                Wohlstand, Glück in der Liebe, sinnvolle und/oder Freude 
                bereitende Arbeit/Hobbys, genug Entspannung und Erholung, Erfolg 
                und Anerkennung – erfüllt sind, kann es einem Menschen 
                passieren, dass er sein Leben für nicht lebenswert hält und sich 
                umbringen will. In der Regel ist der Grund dafür kein rationaler 
                – etwa die rationale Einsicht, dass kein objektivierbarer Sinn des Lebens existiert 
                –, 
                sondern ein irrationaler und emotionaler, gleichwohl aber 
                rational fassbarer, nämlich eine psychische Krise oder Krankheit, 
                z. B. eine Depression oder Psychose.
 
                Viele psychische Krisen und 
                Krankheiten kann man heute mit Medikamenten oder 
                Verhaltenstherapien in den Griff bekommen oder sogar vollständig 
                heilen. Man sollte deshalb nicht zögern, bei 
                Verhaltensauffälligkeiten, Wesensveränderungen oder gar bei der 
                Andeutung/Äußerung von Selbstmordabsichten psychiatrische und 
                notfalls polizeiliche Hilfe zu holen. Das Problem ist, dass 
                Depressionen, Psychosen und ganz allgemein psychische Leiden 
                zumal dann, wenn sie mit körperlichen Beschwerden einhergehen, 
                von vielen Allgemeinmedizinern und selbst von Fachärzten wie z. 
                B. Neurologen oft nicht als psychische Erkrankungen erkannt und 
                entsprechend gar nicht oder falsch behandelt werden. 
                FreitodAllerdings gibt es nicht nur solche von psychischen Krisen und 
                Krankheiten ausgelösten, nicht wirklich freien 
                Selbstmordabsichten, sondern durchaus auch Situationen, in denen 
                ein Weiterleben z. B. wegen ständiger starker Schmerzen, völliger Hilflosigkeit, 
                Bewegungsunfähigkeit oder drohender Demenz, also aus nachvollziehbaren Gründen und 
                nach reiflicher Überlegung nicht mehr gewünscht wird. Zwar kann 
                auch ein geistig verwirrter Mensch glücklich und zufrieden sein, 
                ohne dass er selber darauf allerdings noch irgendeinen Einfluss 
                hätte, aber für jemanden, der es gewohnt ist, 
                selbstverantwortlich zu handeln und nicht unmittelbar auf andere 
                Menschen angewiesen zu sein, kann die Perspektive eines 
                unabwendbaren und vollständigen Kontroll- und 
                Persönlichkeitsverlustes sehr wohl ein hinreichender Grund sein, 
                sein Leben zu beenden. Dann ist 
                es meines Erachtens angebracht, den Willen des betroffenen 
                Menschen zu respektieren und ihn nicht am Freitod zu hindern, 
                weil man selber z. B. als Christ den Freitod für inakzeptabel hält 
                und meint, es besser zu wissen als der Leidende selbst.
 
                Abgesehen davon, dass es schwer zu 
                verstehen ist, warum die künstliche Verlängerung des Lebens 
                mittels medizinischer Maßnahmen dem Menschen erlaubt sein soll, 
                die künstliche Verkürzung dagegen nicht, halte ich die Versuche 
                mancher Christen und Kirchenvertreter, 
                 
                leidende, hilflose oder von Leiden und Hilflosigkeit bedrohte Menschen dazu zu zwingen, gegen 
                ihren Willen am Leben zu bleiben bzw. ihr Sterben zu verlängern, 
                für anmaßend und mitleidlos. Da aktive Sterbehilfe 
                in Deutschland nicht zuletzt aufgrund des kirchlichen Einflusses 
                verboten ist, bleibt in diesem Lande einem hilflosen, also z. B. 
                weitgehend bewegungsunfähigen Menschen, der sterben möchte, oft 
                einzig die Möglichkeit, sich künstliche Ernährung oder 
                Flüssigkeitszufuhr ausdrücklich zu verbitten und die 
                Nahrungsaufnahme zu verweigern.1  
                Die Alternativen für weniger 
                hilflose Menschen, z. B. In-den-Tod-Springen, sind wohl nicht verlockender. Meines Erachtens hat dagegen jeder 
				Mensch, der bei klarem Verstand und nicht als Folge einer 
				psychischen Störung wie einer Depression oder Psychose  Sterbehilfe 
                – auch aktive Sterbehilfe – wünscht, in ethischer Hinsicht ein Recht darauf, 
				sofern er nicht noch für andere Menschen (Kinder, Partner, 
				Eltern, von ihm abhängige Beschäftigte, auf ihn angewiesene 
				Freunde) Verantwortung trägt. Letzteres dürfte aber bei 
				Schwerkranken oder sehr alten Menschen kaum mehr der Fall sein. 
                Ich selbst fände es sehr hilfreich, zur rechten Zeit selbstbestimmt aus dem Leben 
                scheiden zu können, ohne dazu eine grausame, schmerzhafte oder 
                Angst einflößende Methode wie Ersticken, Erhängen oder eben 
                In-den-Tod-Springen wählen zu müssen, weil der Staat mir den 
                Zugang z. B. zu Pentobarbital verweigert. 
                Wer seinen Willen auch in völlig 
                hilfloser Lage respektiert wissen möchte, sollte 
                rechtzeitig eine Patientenverfügung 
				und eine
                Vorsorgevollmacht sowie eventuell eine
				
				Betreuungsverfügung 
                verfassen und so deponieren, dass sie im Ernstfall den Ärzten 
				und dem Pflegepersonal auch tatsächlich vorgelegt werden können. 
				Man kann mit einer Patientenverfügung zwar keine aktive 
				Sterbehilfe veranlassen, aber immerhin festlegen, welche 
				medizinischen Maßnahmen einschließlich z. B. Wiederbelebung, 
				künstlicher Ernährung und künstlicher Beatmung in welchen Fällen 
				vorgenommen bzw. unterlassen werden sollen. Die Bestellung eines 
				Bevollmächtigten ist ebenfalls sehr sinnvoll, damit jemand, dem 
				man vertraut, dafür sorgt, dass die Bestimmungen der 
				Patientenverfügung auch tatsächlich umgesetzt werden und nicht 
				selbstherrliche Mediziner oder Pflegepersonen oder vom Gericht 
				eingesetzte Betreuer den schriftlich fixierten Willen des 
				Patienten aus religiösen oder sogar finanziellen Gründen 
				ignorieren. 
                Die oder der Bevollmächtigte sollte den Willen des 
				Patienten auch gegen Widerstände durchsetzen können, also z. B. 
				fähig sein, bei Fangfragen wie jener, ob man die oder den 
				Pflegebedürftigen denn tatsächlich verhungern oder verdursten 
				lassen wolle, angemessen zu reagieren sowie die Zustimmung zu 
				lebensverlängernden Maßnahmen, die nicht im Sinne der bzw. des 
				Pflegebedürftigen sind, konsequent zu verweigern – also z. B. 
				zum Anbringen einer Magensonde, wenn der Patient erkennbar keine 
				Nahrung mehr aufnehmen möchte oder sogar eine solche 
				dauerhafte künstliche Ernährung in einer Patientenverfügung 
				ausdrücklich untersagt hat. Derartige das Leiden verlängernde 
				Maßnahmen müssen 
                insbesondere Privatpatienten befürchten. 
                Wer nach reiflicher Abwägung der 
                nach verständigem Ermessen in der vermutlich verbleibenden 
                Lebenszeit noch zu erwartenden Freuden und Leiden und der 
                möglichen Folgen für seine Umgebung den Freitod 
                wählen möchte, bevor ihn ein schweres Schicksal knechtet und ihn 
				eventuell völlig von anderen Menschen, denen er gleichgültig 
				ist, abhängig macht, sollte meiner Meinung nach die Möglichkeit 
                erhalten, eine tödlich wirkende Dosis eines geeigneten Schlaf- 
                oder Schmerzmittels einzunehmen. Warum sollte für den 
                Menschen zum Beenden des Lebens nicht hilfreich sein, was wir 
                unseren leidenden Hunden, Katzen und sonstigen tierischen 
                Freunden guten Gewissens gönnen? 
                1 Vgl. Sie zum 
				Sterbefasten z. B. die Website
				
				http://www.sterbefasten.de/. Vgl. Sie zum Thema Sterbekultur 
				z. B. das Buch "Wie 
				wollen wir sterben? Ein ärztliches Plädoyer für eine neue 
				Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin" von Michael de 
				Ridder, München 2010. 
				Der 
				Bundesgerichtshof hat am 25.06.2010 in seinem Urteil zum 
				Fall Wolfgang Putz den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auf 
				der Grundlage des Patientenwillens für nicht strafbar und sogar 
				für geboten erklärt (Pressemitteilung 
				129/10 vom 25.06.2010 und
                Urteil des 2. Strafsenats vom 25.6.2010 - 2 StR 454/09 -).
 
                Entstehungsjahr: 2010
 
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