Patientenverfügung

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Wann ist das Leben lebenswert?

Mit einer Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt und das Pflegepersonal an, bestimmte medizinische oder pflegerische Maßnahmen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Die Patientenverfügung bindet auch den Bevollmächtigten. Allenfalls dann, wenn die Patientenverfügung einen Sachverhalt nicht eindeutig regelt, hat der Bevollmächtigte einen Ermessensspielraum.

Eine Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein. Sie kann von einer weiteren Person oder von mehreren weiteren Personen bezeugt oder notariell beurkundet werden. Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für eine Patientenverfügung, z. B. vom Bundesjustizministerium, von kirchlichen Einrichtungen und Verbänden oder von der auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwaltssozietät Putz & Steldinger. Eine medizinische Beratung ist dennoch sinnvoll. In der folgenden Patientenverfügung werden Maßnahmen abgelehnt, die das Leiden und Sterben verlängern.

Nicht schaden kann es, in der Patientenverfügung auch Hinweise zum persönlichen Lebensstil (Tagesablauf, Essenszeiten, Gewohnheiten, Inhalt der Mahlzeiten, bevorzugte und verabscheute Gerichte, Musikgeschmack, Schlafgewohnheiten, Interessengebiete, Aversionen etc.) zu geben, damit das Pflegepersonal z. B. bei fortgeschrittener Demenz die individuellen Gewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen nach Möglichkeit dennoch berücksichtigen kann. Ob es das dann auch tatsächlich tut, hängt freilich sehr vom Engagement und der Kompetenz der jeweiligen Heimleitung ab – nicht zwangsläufig von der Höhe der Pflegekosten. In einem durchschnittlichen Alten- und Pflegeheim, in dem bestenfalls eine Satt-und-sauber-Pflege Standard ist, wird das Pflegepersonal kaum auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingehen.1 In der hier wiedergegebenen Patientenverfügung sind keine solchen Hinweise enthalten.
 

Patientenverfügung

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in [Postleitzahl Ort, Straße Hausnummer], treffe für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder nicht mehr verständlich äußern kann, auch nicht durch Zeichen wie z. B. Kopfnicken und Kopfschütteln, folgende Verfügungen: Ich verfüge gegenüber meinen Ärzten, dem Alten- oder Pflegeheim, in dem ich im entscheidenden Zeitpunkt gegebenenfalls wohne, sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, Folgendes:

Ich wünsche eine menschenwürdige letzte Lebensphase und ein menschenwürdiges Sterben und bitte Ärzte und Pflegepersonal, mir dabei beizustehen. Ich möchte nicht möglichst lange leben, sondern ich möchte möglichst lange frei von großen Schmerzen und in geistiger Klarheit leben.

Für den Fall, dass bei mir eine schwere, irreversible Schädigung lebenswichtiger Organe, insbesondere des Gehirns, eintritt, die mir nach übereinstimmender Überzeugung der behandelnden Ärzte ein Leben bei Bewusstsein unmöglich machen wird, z. B. ein apallisches Syndrom oder Wachkoma, wünsche ich keine weiteren intensiv-medizinischen Maßnahmen, die mein Leben verlängern. Dies schließt ausdrücklich den Verzicht auf künstliche Beatmung, künstliche Ernährung sowie die Gabe lebenserhaltender Medikamente ein. Ein solcher Zustand, der eine Heilung oder zumindest so deutliche Verbesserung meines Zustandes, dass ich wieder bei klarem Bewusstsein sein und mich – und sei es durch Zeichen – verständlich machen kann, ausschließt, ist anzunehmen, wenn zwei Fachärzte unabhängig voneinander zu diesem Urteil gelangen und keine abweichende ärztliche Prognose vorliegt.

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand, der nicht während einer Operation eintritt, bei dem also keine sofortige ärztliche Hilfe gegeben ist, wünsche ich keine Maßnahmen zur Wiederbelebung.

Eine künstliche Beatmung darf nur vorübergehend vorgenommen werden und nur dann, wenn eine realistische Aussicht auf Wiedererlangung von Bewusstsein und Lebensqualität besteht und insbesondere keine bleibenden Gehirnschädigungen zu erwarten sind.

Eine künstliche Ernährung durch Magensonde oder Infusion etc. darf nur vorübergehend als medizinische Notfallmaßnahme und nur im Krankenhaus, nicht im Alten- oder Pflegeheim vorgenommen werden. Sie darf nicht als bloße Maßnahme zur Pflegeerleichterung vorgenommen werden. Eine künstliche Ernährung darf ebenfalls dann nicht vorgenommen werden, wenn – z. B. wegen fortgeschrittener und irreversibler Demenz oder im Endstadium einer zum Tode führenden Krankheit – die Motivation zur Nahrungsaufnahme dauerhaft vermindert bzw. gar nicht mehr vorhanden ist.

Für den Fall, dass ich eine schwere Krankheit bekomme, die nach ärztlichem Ermessen unabwendbar zum Tode führen wird, lehne ich jede belastende Behandlung / Weiterbehandlung der Grundkrankheit und eventueller weiterer Krankheiten ab und wünsche eine fachgerechte Palliativpflege. Ich verlange, mir Medikamente zu verabreichen, die mich möglichst vollständig von Schmerzen und sonstigen Leidensfaktoren (Atemnot, Angstzustände, Durst- und Hungergefühl, Übelkeit, Erbrechen etc.) befreien, auch wenn dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird. Einer indirekten Sterbehilfe durch terminale Sedierung bei großen Schmerzen, drohenden Erstickungszuständen oder sonstigen quälenden Empfindungen stimme ich ausdrücklich zu.

Für den Fall, dass ich wegen fortgeschrittener und irreversibler Demenz pflegebedürftig werde und dann an einer unbehandelt zum Tode führenden Krankheit wie Lungenentzündung, Sepsis o. a. erkranke, verfüge ich, dass zwar die Schmerzen und sonstige Leidensfaktoren bekämpft werden sollen, nicht aber die Krankheit an sich.

Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in voller Verantwortung für mich selbst ab. Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein werde, über meine persönlichen Belange zu entscheiden, soll diese Erklärung als Beurkundung meines ausdrücklichen Willens gelten.

Diese Verfügung bitte ich meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu machen. Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich die Zustimmung.

Folgende Person hat von mir eine gesonderte Vorsorgevollmacht erhalten, die auch die Umsetzung dieser Patientenverfügung umfasst:

[Vorname Nachname, Postleitzahl Ort, Straße Hausnummer, Telefonnummer mit Vorwahl]

Diese Erklärung wurde von mir unterschrieben. Eine Person meines Vertrauens bezeugt durch ihre Unterschrift meine Willenserklärung.


Ort, Datum, Unterschrift der/des Erklärenden

Ich, [Vorname Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in [Postleitzahl Ort], [Straße Hausnummer], bestätige, dass [Anrede Vorname Nachname] die Patientenverfügung im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte unterschrieben hat.


Ort, Datum, Unterschrift der Zeugin / des Zeugen

1 Vgl. Sie zu den Pflegezuständen in Deutschland z. B. "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege" des Deutschen Institutes für Menschenrechte, Berlin 2006, ferner "Abgezockt und totgepflegt. Alltag in deutschen Pflegeheimen" von Markus Breitscheidel, Berlin 2005, außerdem "Keiner stirbt für sich allein. Sterbehilfe, Pflegenotstand und das Recht auf Selbstbestimmung" von Oliver Tolmein, München 2006, und "Satt und sauber? Eine Altenpflegerin kämpft gegen den Pflegenotstand" von Brigitte Heinisch, Reinbek 2008.
 

Entstehungsjahr: 2010