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In Deutschland müssen Millionen von
Menschen mit jenem Geld auskommen, das ihnen der Bundestag als
soziokulturelles Existenzminimum zubilligt. Offiziell wird das
Existenzminimum alle fünf Jahre aus der Verbrauchsstatistik
errechnet und zwischenzeitlich angepasst. In Wirklichkeit aber
wird die Statistik jedes Mal so lange manipuliert – die Auswahl
der Artikel wird geändert oder es werden
bei einzelnen Artikeln aus dem "Warenkorb" prozentuale
Abschläge vorgenommen –, bis jener Betrag als Regelsatz
herauskommt, den die Bundestagsabgeordneten den
Bedürftigen als Existenzminimum – und cum grano salis den Steuerpflichtigen als
Grundfreibetrag – zuzubilligen bereit sind. Auch die
zwischenzeitliche Anpassung erfolgt nicht entsprechend der
Inflationsrate im Bereich der lebensnotwendigen materiellen
Güter, wie es erforderlich wäre. Die Festlegung des
Existenzminimums ist damit ein weitgehend willkürlicher politischer
Akt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.2.2010 die
Willkürelemente sowie die pauschale
Bemessung der Leistungen nach Hartz IV insbesondere im Hinblick
auf die Leistungen für Kinder und Jugendliche als
verfassungswidrig verworfen (Pressemitteilung
und
Urteil). Daraufhin haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, den
Regelbedarf
für Erwachsene zum Januar 2011 um 5 € auf 364 € zu erhöhen. Seit
Januar 2021 beträgt der Regelbedarf für alleinstehende
Erwachsene 446 €. Außerdem gibt es für Kinder
und Jugendliche auf Antrag Hilfen aus dem
sogenannten Bildungspaket mit Sachleistungen wie Zuschüssen zum
Schulmittagessen.
Auch zur Grundsicherung hat das
Bundesverfassungsgericht inzwischen, nämlich am 23.7.2014,
geurteilt (Pressemitteilung
und
Urteil) und die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen für
derzeit noch verfassungsgemäß erklärt.
Zu
den Millionen Armen zählen Empfänger von
Arbeitslosengeld II und gegebenenfalls deren Ehefrauen / Ehemänner sowie die noch nicht erwachsenen Kinder, außerdem
Bezieher von
Hilfe zum Lebensunterhalt (bis 2003 "Sozialhilfe"), z. B.
bedürftige, derzeit nicht erwerbsfähige Personen oder auch
vollstationär untergebrachte Pflegebedürftige, Alte und
Behinderte, deren Einkommen und Vermögen für die Heimkosten
nicht langt, darüber hinaus
Rentnerinnen und Rentner, deren Rente unter dem
Sozialhilfesatz liegt. Bei Rentner(innen) und dauernd voll
Erwerbsunfähigen heißt der staatliche Zuschuss seit 2003
offiziell ebenfalls nicht mehr "Sozialhilfe", sondern
Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. An der Sache selbst hat sich
durch die Umbenennung aber nicht viel geändert. Allerdings sind
bei der Grundsicherung Eltern und Kinder innerhalb großzügig
bemessener Einkommensgrenzen nicht mehr zu Zahlungen für die
bedürftigen Kinder / Eltern verpflichtet.
Zu den Empfängern
von Arbeitslosengeld II gehören nicht nur Arbeitslose, sondern
auch Hunderttausende von Arbeitnehmern, deren Lohn zum Leben
nicht ausreicht. Bei Kleinstgewerbetreibenden,
Akademikern ohne feste Anstellung etc. ist die Situation oft
nicht besser.
Auf das vom Bundestag festgelegte
monatliche Existenzminimum wird das Kindergeld angerechnet, so dass Bedürftige faktisch
kein Kindergeld erhalten. Zum Regelsatz hinzu kommen Miete und Heizkosten für
eine Wohnung von angemessener Größe. Der Betrag kann bei Arbeitslosen
drastisch gekürzt werden, wenn sie sich z. B. weigern, einen
der fragwürdigen, ebenso wie die Minijobs in vielen Fällen reguläre
Arbeitsplätze vernichtenden
1-Euro-Jobs anzunehmen, oder nicht pünktlich einer Vorladung
der Arbeitsagentur nachkommen. Sowohl nach den Erhebungen der
Hans-Böckler-Stiftung als auch nach den Erfahrungen der
Wohlfahrtsverbände, z. B. der Caritas und der Diakonie, reichen
diese Beträge zwar mit Mühe zum puren Überleben, aber keinesfalls
zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus. Das ist
nicht verwunderlich, denn die Beträge sind seit Jahren nicht
mehr nennenswert erhöht worden und auf jeden Fall eben nicht entsprechend der
Inflationsrate, während die Preise gerade für unverzichtbare
Güter wie z. B. Energie und Lebensmittel im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen sind.
Ich selbst wüsste nicht, wie ich von
einem so geringen monatlichen Betrag Lebensmittel, Strom, Telefon, Internetanschluss,
Haushaltswaren, Reinigungsmittel, Kleidung und Schuhe, Zeitung,
Zeitschriften, Bücher etc. bezahlen sollte, von nicht unbedingt
notwendigen Ausgaben für Einladungen von und Besuche bei
Freunden und Verwandten, Eintrittskarten, Restaurantbesuche,
Urlaubsreisen, Hobbys, Geschenke, Spenden etc. einmal ganz
abgesehen. Erst recht habe ich Zweifel, ob ich die Selbstdisziplin
aufbrächte, davon monatlich noch Geld zurückzulegen, um auf
Notfälle – z. B. Reparaturbedürftigkeit oder Totalausfall der
Waschmaschine, des Herdes oder des Kühlschrankes – vorbereitet
zu sein, wie es der Gesetzgeber von Hilfeempfängern erwartet. Zwangsweise mit
so wenig Geld auszukommen, ist
schon eine
bewundernswerte Leistung, zu der die meisten jener Gut- und
Besserverdiener, Wirtschafts"weisen",
Wirtschafts"wissenschaftler" und
Wirtschaftsfunktionäre, die das Arbeitslosengeld II für noch zuviel an
Hilfe halten, wahrscheinlich nicht fähig wären.
Kinder und Jugendliche müssen sogar
von noch weitaus niedrigeren Sozialhilfesätzen leben: Ihre
materielle Armut hat deshalb in aller Regel massive negative
Auswirkungen auf den schulischen Erfolg und die soziale
Integration. Geld für Bildung, also z. B. für Schulbedarf,
Schulbücher, sonstige Lernmittel, PC, Fahrten zur
Schule oder gar Nachhilfeunterricht, ist im Regelsatz nicht vorgesehen.
Das sogenannte Bildungspaket ist nicht so bemessen, dass es
diesen Mangel ausgleichen kann. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit in der Schule, bei der
Ausbildung und im Beruf gibt es aber nicht, wenn die
Elternhäuser völlig unterschiedliche Startvoraussetzungen und
Hilfestellungen bieten und der Staat diese Unterschiede nicht ausgleicht.
Die geringe Höhe des
Arbeitslosengeldes II – und zugleich der
Sozialhilfe
für
nicht (mehr) erwerbsfähige Personen – wird oft mit dem
Lohnabstandsgebot begründet. Das verwundert insofern, als die
Löhne in Deutschland nicht nur für Arbeiten, die keine
Berufsausbildung erfordern, sondern zunehmend auch bei
Ausbildungsberufen und sogar bei Beschäftigungen im kulturellen
Bereich, die ein Hochschulstudium voraussetzen, oftmals so
gering sind, dass sie nicht ausreichen, um das Existenzminimum
zu sichern, so dass die Betroffenen zusätzlich noch
Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Ein Lohnabstand liegt
hier also gar nicht vor, sondern müsste durch eine Erhöhung der
Niedrigstlöhne erst hergestellt werden.
Ganz offensichtlich ist die geringe
Bezahlung in allen diesen Fällen nicht durch eine geringe Wertschöpfung bedingt, sondern durch das Überangebot an
Arbeitssuchenden, die bereit oder gezwungen sind, zu
nahezu jedem noch so niedrigen Lohn ihre Arbeitskraft zu
verkaufen. Die Niedrigstlöhne z. B. von
Reinigungskräften lassen sich
nicht mit Konkurrenz aus Asien erklären. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn, der einen
deutlichen Abstand zum tatsächlichen Existenzminimum aufweist,
eine sinnvolle Qualifizierung der nicht oder unzureichend oder falsch
Qualifizierten, eine Verkürzung der Arbeitszeiten und eventuell ein an keine Bedingungen
geknüpftes Grundeinkommen etwa in Höhe der Sozialhilfe – oder ein immerwährendes wundersames Wirtschaftswachstum, an
das ich aber nicht glaube – können diese Ausbeutung beenden.
Möglicherweise sind ein gesetzlicher Mindestlohn, eine Verkürzung der
Arbeitszeiten – sei es nun Wochen-, Jahres- oder
Lebensarbeitszeit – sowie Qualifizierungsmaßnahmen einem
bedingungslosen Grundeinkommen vorzuziehen, jedenfalls dann,
wenn absehbar wäre, dass allzu viele Menschen sich mit einem
solchen Grundeinkommen begnügen würden. Das hinge freilich
sicherlich sehr davon ab, wie hoch das Grundeinkommen wäre,
welches Einkommen durch Erwerbsarbeit im individuellen Fall
zusätzlich erzielt werden könnte und inwieweit diese
Erwerbsarbeit den individuellen Interessen entgegenkäme.
Erwiesenermaßen liegt nicht jeder Mensch, der genug Geld hat, um
nicht arbeiten zu müssen, den ganzen Tag nur auf der faulen
Haut. Andererseits könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen in
Kombination mit einem gesetzlichen Mindestlohn wesentlich dazu
beitragen, die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu entspannen und
Zwangsarbeit zu verhindern. Kombilöhne dagegen – wie z. B. die Ergänzung der unter dem
Existenzminimum liegenden Löhne durch Arbeitslosengeld II –
haben faktisch zur Folge, dass der Arbeitgeber nicht nur den Billiglöhner, sondern zusätzlich auch noch den Staat ausbeutet.
Da das Existenzminimum nicht
besteuert werden darf, hat die Höhe desselben erhebliche Folgen
für den Steuerzahler und die Steuereinnahmen des Bundes: Je
höher das Existenzminimum angesetzt wird, desto weniger Steuern
muss der Steuerzahler – bei unveränderten Steuersätzen – zahlen
und desto geringer sind die Steuereinnahmen des Bundes. Wohl
nicht zuletzt deshalb wird das soziokulturelle Existenzminimum
– und cum grano salis damit auch der steuerliche
Grundfreibetrag – vom Finanzminister und Bundestag so niedrig angesetzt. Auf die Zahl der Arbeitslosen haben dagegen
die Höhe der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II sowie die ganzen
Strafmaßnahmen für
angeblich oder tatsächlich arbeitsunwillige Arbeitslose
überhaupt keinen Einfluss: Es mangelt schließlich nicht an
Arbeitswilligen – viele davon arbeiten ja sogar schon zu Löhnen
unterhalb des bereits sehr niedrig angesetzten Existenzminimums –,
sondern an geeigneten Arbeitsplätzen und an geeigneten
Qualifizierungsmaßnahmen.
Was ist zu tun?
Schritte zur
mittelfristigen Reduzierung der Arbeitslosigkeit wurden bereits
in den Texten Gut leben,
Zur Wirtschaftslage: Was ist zu tun?,
Kein Recht auf Faulheit? und
Freiheit statt Solidarität? Welchen
Staat wollen wir? skizziert. Zu diesen Schritten zählen z.
B. eine bessere
Erziehung und Ausbildung, mehr Investitionen in Forschung und
Entwicklung, eventuell ein an keine entwürdigenden Bedingungen wie z. B.
Arbeitssuche um jeden Preis geknüpftes
Grundeinkommen etwa in Höhe der Sozialhilfe, Arbeitszeitverkürzungen mit oder ohne oder mit
teilweisem Lohnausgleich (je nach Situation des Unternehmens),
mehr Teilzeitarbeitsplätze (und zwar nicht nur Halbtagsstellen,
sondern z. B. auch Zweidrittel- und Dreiviertelstellen), die Förderung fähiger
und zugleich integrer Manager – was möglicherweise die vorherige
Zerschlagung der Seilschaften innerhalb der und sogar zwischen
den Großunternehmen (z. B. über die Aufsichtsräte) erfordert –,
ferner Änderungen des Aktienrechts mit dem Ziel der Förderung
langfristiger, nicht nur am Shareholder Value und an den
Eigeninteressen der Manager, sondern auch an
den Interessen der Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten,
Öffentlichkeit und Umwelt orientierter Unternehmensstrategien,
außerdem die Einrichtung eines zweiten Arbeitsmarktes für
Beschäftigungsverhältnisse im sozialen und kulturellen Bereich.
Die genannten Maßnahmen könnten die
Zahl der Arbeitslosen und die Gefahr der Ausbeutung insbesondere
gering qualifizierter Arbeitnehmer durch skrupellose Arbeitgeber
deutlich vermindern, allerdings die zumindest zeitweise Arbeitslosigkeit insbesondere von Menschen ohne Berufsausbildung
wahrscheinlich nicht völlig beseitigen. Zudem verbleiben als
Hilfeempfänger die nicht (mehr) erwerbsfähigen Personen, also z.
B. viele Rentner(innen). Die Zahl bedürftiger Rentner(innen)
wird in den kommenden Jahren durch die Zunahme unterbrochener
Erwerbsbiographien und die in den vergangenen Jahrzehnten
erfolgte und immer noch erfolgende Absenkung der Renten und
Rentenansprüche sogar erheblich steigen. Das Problem der Festlegung
des soziokulturellen Existenzminimums nicht nach Kassenlage,
sondern nach den tatsächlichen, unabweisbaren Bedürfnissen der
Bedürftigen wird sich also nicht von selbst erledigen.
Deshalb schlage ich vor, den
tatsächlichen Bedarf von einer unabhängigen Kommission ohne
Geheimniskrämerei ermitteln zu lassen. Dieser Kommission sollten
nicht zuletzt Personen angehören, die die Praxis und die Preise
kennen, also z. B. Sozialarbeiter und Geringverdiener. Dabei
dürfte sich vermutlich zeigen, dass insbesondere die Beträge für
Kinder und Jugendliche viel zu niedrig sind. Das Existenzminimum
müsste meines Erachtens außerdem so hoch angesetzt sein, dass
die Hilfeempfänger nicht aus purer Not bei offenbar unethisch
– wenn auch anscheinend legal – agierenden Unternehmen wie Aldi, Lidl
und vielen anderen Discountern einkaufen
müssen.
Die erforderlichen Mehrausgaben und
die Steuerausfälle durch die höheren Freibeträge bei der
Einkommensteuer wären dadurch zu kompensieren, dass man die
Steuerprogression oberhalb der Freibeträge entsprechend steiler
ansteigen lässt, die immer noch zahlreichen Steuerschlupflöcher
schließt und – falls das noch nicht ausreicht – den
Einkommensteuerhöchstsatz heraufsetzt. Außerdem könnte man
Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne etc. –
gezielt stärker besteuern: Diese Einnahmen beruhen – im
Gegensatz zum Lohn / Gehalt / Entgelt – nicht auf eigener
Leistung, sondern auf der – anders als Raub, Diebstahl und
offensichtlicher Betrug freilich legalen – Abschöpfung der
Wertschöpfung anderer Menschen, oft von miserabel entlohnten
Arbeiterinnen und Arbeitern in Entwicklungsländern.
Auch die Erbschaftssteuer
könnte man erhöhen – und die Freibeträge abschaffen: Warum
sollen die einen Omas Häuschen und Sparverträge steuerfrei erben
dürfen, während die anderen ihr Häuschen aus versteuertem
Einkommen selbst finanzieren müssen? Warum sollen reiche Familien ihr Vermögen fast ohne
eigene Leistung – es gibt schließlich Manager und
Vermögensverwalter – und nahezu ungeschmälert von
Erbschaftssteuern über Generationen oder sogar
Jahrhunderte hinweg erhalten oder sogar mehren können, während
umgekehrt arme Leute nur sehr geringe Chancen haben, in die
Mittel- oder Oberschicht aufzusteigen? Auch das Argument,
Betriebserben müssten von Erbschaftssteuern befreit werden,
damit die Betriebe und Arbeitsplätze erhalten bleiben, ist wenig
stichhaltig, denn auch bei mittelständischen Betrieben wäre es
in vielen Fällen möglich, den Betrieb in eine Genossenschaft
oder Aktiengesellschaft umzuwandeln und die Erbschaftssteuer dem
Staat in Form entsprechender Anteile zu zahlen. Dieser wiederum
könnte seine Anteile verkaufen – z. B. an die Beschäftigten des
Betriebes – und so Kasse machen.
Weitere Überlegungen enthält der
Text Vorschläge für ein
besseres Steuersystem.
Was braucht der Mensch?
Unabhängig davon, welcher Betrag in
Deutschland als soziokulturelles Existenzminimum zu werten ist,
stellt sich grundsätzlich die Frage, was der Mensch eigentlich
zum Leben wirklich braucht und ob es sinnvoll ist, dass Milliarden von
Menschen acht Stunden am Tag und fünf oder sechs Tage in der
Woche mit dem Herstellen von Gütern und dem Verrichten von
Diensten beschäftigt sind, die es in früheren Zeiten gar nicht
gab und die für ein erfülltes Leben offenbar nicht notwendig
sind. Und auch wenn diese Dinge zwar nicht notwendig, aber doch
wenigstens schön oder nützlich sind: Braucht man sie in dieser
Menge und in dieser Qualität oder wäre es nicht vielleicht
besser, etwas weniger und weniger gehetzt zu arbeiten und dafür
etwas geruhsamer, allerdings eventuell auch etwas weniger
luxuriös zu leben, also weniger Zeit und Nerven gegen Geld und
weniger Geld gegen überflüssige Güter einzutauschen? Die für die
meisten Menschen wichtigsten – immateriellen – Güter, nämlich
Zuneigung, Anerkennung und Lebenslust, kann man
sowieso nicht kaufen, sondern nur geschenkt bekommen und selber
schenken.
Konkret: Brauchen Sie das Übermaß an
Werbung? Manchmal ist Werbung ganz nett und witzig und
unterhaltsam, in Ausnahmefällen sogar informativ und wahr, aber brauchen Sie den ganzen nervtötenden
Rest? Für all diesen Schrott müssen Menschen arbeiten; all diese
Werbung wird über die Produktpreise mitbezahlt und verteuert die
Produkte oft ganz erheblich. Verzichten Sie
also auf Produkte, für die viel Werbung gemacht wird.
Was brauchen Sie an Unterhaltung?
Fünf, zehn, fünfzig Fernsehprogramme? Oder vielleicht gar keinen
Fernseher, sondern nur etwas Vernünftiges zum Lesen und
vielleicht ab und zu noch das Radio? Wie viele CDs und DVDs sind notwendig, um glücklich
zu sein? Wäre es nicht sinnvoller, CDs und DVDs bzw. deren
Inhalte zu leihen oder
zu tauschen und nicht stets neue zu kaufen?
Benötigen Sie ein Auto, auch wenn
Ihr Arbeitsplatz ganz in der Nähe der Wohnung liegt oder mit
öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist? Lohnt sich,
wenn die Entfernung groß ist, vielleicht ein Umzug, um Zeit und
Geld zu sparen und die Nerven zu schonen? Gibt es
Mitfahrgelegenheiten? Falls Sie auf ein Auto angewiesen sind:
Muss es ein Mercedes oder BMW sein oder reicht auch ein
Kleinwagen? Ist es machbar und sinnvoll, dass Sie sich einen
Wagen mit mehreren Personen teilen?
Zur Kleidung: Muss man wirklich
jede Mode mitmachen oder sollte man Kleidung vielleicht nicht nur
nach dem Aussehen, sondern auch nach der Nützlichkeit und
Haltbarkeit aussuchen? Muss man die Kleidung wirklich jeden Tag
wechseln und waschen, auch wenn sie weder verschmutzt noch
verschwitzt ist?
Notwendiger Luxus
Andererseits gibt es natürlich Luxus, den der Mensch offenbar über das rein Zweckmäßige und
Lebensnotwendige hinaus benötigt und den sich jede Kultur im
Rahmen ihrer materiellen Ressourcen leistet. Ein großer und
wichtiger Luxus ist z. B. das Nichtstun, die Muße, das
zweckfreie Genießen des Schönen. Kein Mensch, der es sich
leisten konnte, hat früher gearbeitet: Arbeit galt als
notwendiges Übel, als Strafe Gottes. Sie war jahrtausendelang
Sache von Sklaven und Leibeigenen. Erst Calvin kam auf die
abstruse Idee, die Arbeit zum Lebenssinn zu adeln.
Das Schöne, das man genießen will,
muss natürlich, sofern es sich nicht um Naturschönheit, sondern
um Kunstschönheit handelt, zunächst einmal geschaffen werden:
Die freien und angewandten Künste sind folglich der zweite große
Luxus, den sich faktisch alle Völker und Stämme zumindest in
rudimentärer Form leisten. Auch weltliche und religiöse Feiern
kann man zur Kunst zählen, insofern sie zweckfrei und ästhetisch
gestaltet sind.
Der dritte große Luxus, den sich
Menschen leisten, ist die Liebe, sei es als irdische oder als
himmlische Liebe, als Eros, Caritas oder Agape. Immer geht es
dabei letztlich darum, seinen Egoismus hintanzustellen und für
andere Menschen da zu sein – fürwahr ein Luxus, aber ein Luxus,
der sowohl den Gebenden als auch den Nehmenden glücklich machen
kann. Dazu fähig sind allerdings erfahrungsgemäß nur Menschen,
die selber schon Liebe erfahren haben.
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