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                Ausgangslage 
                Wir leben in einer Zeit, in der das Gemeinwohl aufgrund des 
				Egoismus nicht nur von Einzelnen, sondern von ganzen 
				Staaten/Nationen sowie von Unternehmen, insbesondere weltweit 
				agierenden und die Staaten gegeneinander ausspielenden 
				Großunternehmen, stark gefährdet ist. 
                Unter Gemeinwohl verstehe ich dabei nicht nur das derzeitige 
				Wohl einzelner Gemeinwesen wie Städte oder Staaten bzw. der 
				Bevölkerung derselben und jeder zugehörigen Einzelperson, 
				sondern das Wohl der Menschheit insgesamt, und zwar nicht nur 
				das Wohl der derzeit lebenden Menschen weltweit, sondern auch 
				das Wohl zukünftiger Generationen, die meines Erachtens – ohne 
				dass ich die weltanschaulichen und psychologischen Grundlagen dieser Meinung hier 
				und jetzt erläutern möchte – eine lebenswerte Umwelt und 
				hinreichende Ressourcen erben sollten. Dabei zähle ich zur 
				Erhaltung einer lebenswerten Umwelt auch den Erhalt kultureller 
				Denkmäler und biologischer Vielfalt z. B. in Form von 
				artenreichen, vor Wilderern geschützten Naturschutzgebieten, 
				Verbindungsfluren etc. von zum Überleben der spezifischen Tier- 
				und Pflanzenwelt hinreichender Größe. Zumindest alle Eltern oder 
				noch Eltern werden wollenden Menschen sollten diesen 
				Zielvorstellungen auch ohne philosophische Erörterungen 
				beipflichten können. 
                Zu den ethischen Pflichten der heute lebenden den künftig 
				lebenden Menschen gegenüber gehört außerdem meines Erachtens die 
				Minimierung von Risiken z. B. durch den Verzicht auf Atomenergie 
				und Atomwaffen, den Verzicht auf den massenhaften Einsatz von 
				Antibiotika und Pestiziden sowie den Verzicht auf Konsum, soweit durch diesen 
				Umweltzerstörung und -verschmutzung sowie der Klimawandel mit 
				seinen letztlich unkalkulierbaren Folgen gefördert werden. Das 
				Vertrauen darauf, dass für die Probleme, die wir heute 
				verursachen, zukünftige Generationen schon noch rechtzeitig 
				Lösungen finden werden, halte ich für grob fahrlässig bzw. 
				verantwortungslos. Künftige Generationen werden genug damit zu 
				tun haben, jenen Risiken und Katastrophen vorzubeugen bzw. zu 
				begegnen, denen wir bislang weitgehend hilflos ausgeliefert 
				sind, z. B. starken Stürmen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, 
				Meteoriten- und Asteroideneinschlägen sowie diversen Krankheiten. 
                Was ist generell zu tun? 
                Es ist offensichtlich, dass globale Probleme nicht von einzelnen 
				Staaten, sondern nur von allen 
				oder zumindest allen größeren Staaten gemeinsam gelöst werden 
				können: Der Klimawandel z. B. kann nur gestoppt werden, wenn alle Länder, die viel zur 
				globalen Erwärmung beitragen, ihren Ausstoß von 
				Kohlenstoffdioxid, Methan und Distickstoffmonoxid stark 
				reduzieren. Ebenso kann eine Regulierung und gerechte 
				Besteuerung global agierender Unternehmen nur gelingen, wenn 
				alle relevanten Staaten zusammenarbeiten und z. B. nicht als 
				Steuerparadiese für Unternehmen auf Kosten anderer Staaten 
				Unternehmen anlocken. Auch globale Standards oder wenigstens 
				Mindeststandards hinsichtlich Umweltschutz, Arbeitsschutz, 
				Bezahlung und Arbeitnehmerrechten lassen sich nur verwirklichen, 
				wenn alle relevanten Länder mitmachen. 
                Andernfalls werden die 
				Unternehmen – soweit es ihnen z. B. unter Berücksichtigung der 
				personellen Erfordernisse möglich ist – in jene Länder 
				ausweichen, 
				wo die Anforderungen an Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das 
				Lohnniveau am niedrigsten und die Rechte der Arbeitnehmer gering 
				sind. Auch "Lösungen" wie jene von vielen Unternehmen, die ihren 
				Hauptsitz in Deutschland haben, aber transnational tätig sind, 
				praktizierte "Lösung", in Deutschland ziemlich anständige Löhne zu 
				zahlen und sich (mehr oder weniger) an die Umweltschutzgesetze 
				zu halten, in Entwicklungsländern dagegen Niedrigstlöhne zu 
				zahlen und die Umwelt zu verschmutzen oder sich so agierende 
				Subunternehmen zu halten, sollten bei einer besseren 
				Zusammenarbeit der Staaten nicht mehr oder zumindest nicht mehr im bisherigen Ausmaß 
				möglich sein. 
                Notwendig ist also eine Stärkung internationaler und 
				supranationaler Organisationen, z. B. der EU, eine engere und 
				effektivere Zusammenarbeit z. B. im Rahmen von
				
				WTO,
				
				IWF und
				
				Weltbank sowie die Etablierung globaler Standards oder 
				wenigstens Mindeststandards. Dass auch ziemlich unterschiedlich 
				entwickelte Staaten zusammenarbeiten und sich zum Wohle aller 
				auf gemeinsame Standards verständigen können, zeigt die 
				Geschichte der EU, auch wenn den Einigungen häufig langwierige 
				Verhandlungen vorausgingen. Freilich sollten Verhandlungen auf 
				der Basis korrekter Angaben der einzelnen Staaten erfolgen und 
				eventuell zu erwartende Befürchtungen und Widerstände der Bevölkerungen 
				berücksichtigen, sei es durch überzeugende Aufklärung darüber, 
				dass die Befürchtungen grundlos sind, sei es durch 
				Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bevölkerung, 
				wenn die Befürchtungen nicht grundlos sind: Der Brexit hätte 
				sich wohl vermeiden lassen, wenn die Vorteile der EU den Briten 
				besser vermittelt worden wären und die dortigen Politiker(innen) 
				die EU nicht jahrzehntelang für so ziemlich jeden Missstand in 
				Großbritannien verantwortlich gemacht hätten – ein Verhalten, 
				dass sich leider auch in etlichen anderen Mitgliedstaaten der 
				EU beobachten lässt. 
                Was kann Deutschland tun? 
                Die Möglichkeiten einer Mittelmacht wie Deutschland sind 
				relativ begrenzt, aber es wäre schon möglich, dass die 
				Regierung sich in den oben genannten Organisationen mehr 
				als bisher für globale und nicht nur nationale Interessen und 
				insbesondere für die Interessen der Entwicklungsländer einsetzt 
				und diese nicht vorrangig als Märkte für die Produkte deutscher 
				Unternehmen ansieht. Auch eine Steigerung des 
				Entwicklungshilfeetats wäre gewiss möglich. Andererseits ist 
				Deutschland natürlich nicht in der Lage, allein auch 
				nur die nordafrikanischen Staaten so weit politisch zu 
				stabilisieren und wirtschaftlich zu fördern, dass z. B. der 
				Flüchtlingsstrom aus diesen Staaten versiegt, weil sie 
				selbst den Menschen hinreichende Sicherheit und Freiheit und 
				hinreichende politische und wirtschaftliche 
				Entfaltungsmöglichkeiten bieten. 
                Bei der Entwicklungshilfe sollte darauf geachtet werden, dass 
				sie tatsächlich der Entwicklung dient und weder 
				Katastrophenhilfe ist noch Großprojekte beinhaltet, die 
				vorzugsweise Unternehmen in Deutschland Aufträge verschaffen 
				sollen und den Machthabern in den Entwicklungsländern 
				Prestigeojekte. Die Förderung von Bildung und Ausbildung 
				dürfte wohl die beste und nachhaltigste Form der 
				Entwicklungshilfe sein. Akuthilfe, medizinische Hilfe etc. 
				sollte man dagegen nach Möglichkeit jenen überlassen, die 
				schnelle, vorzeigbare Erfolge sehen wollen und zum Teil auch 
				benötigen, um weiterhin Spendengelder zu erhalten, also z. B. 
				den bekannten Hilfsorganisationen. 
                Außerdem sollte meines Erachtens Entwicklungshilfe nur an Länder 
				gegeben werden, bei denen die berechtigte 
				Aussicht besteht, dass die Hilfe auch Früchte trägt und nicht alle 
				Erfolge beim nächsten Regimewechsel oder Bürgerkrieg wieder 
				zunichte gemacht werden. Auch sollte bei den Regierenden der 
				Wille erkennbar sein, die Lebensbedingungen der Bevölkerung 
				insgesamt und nicht nur ihre eigenen und die ihrer Anhänger und 
				Verwandten zu verbessern. Schließlich ist es nicht der Sinn von 
				Entwicklungshilfe, dass die Armen der reichen Länder die Reichen 
				der armen Länder mästen. 
                Hinsichtlich des Umgangs mit Großunternehmen sollte sich 
				Deutschland meines Erachtens dafür einsetzen, dass Unternehmen 
				aufgespalten werden, wenn sie eine bestimmte branchenspezifische 
				Größe überschreiten. Es ist ein Fehler, Unternehmen so groß 
				werden zu lassen, dass der Staat sie – um soziale Verwerfungen 
				zu vermeiden – nicht scheitern lassen kann, sondern mit vielen 
				Millionen oder sogar mit Milliarden Euro retten muss. Auch der 
				politische Einfluss bzw. das Erpressungspotential von 
				Großunternehmen lässt es angeraten erscheinen, die übermäßige 
				Konzentration von wirtschaftlicher und damit – in demokratischen 
				Staaten, deren regierende Politiker auf eine florierende 
				Wirtschaft angewiesen sind, wenn sie wiedergewählt werden wollen 
				– letztlich auch politischer Macht zu verhindern. 
                Schon jetzt ist es so, dass bei Konflikten zwischen Umwelt-, 
				Verbraucher- und Arbeitnehmerinteressen einerseits und dem 
				Profitinteresse von Unternehmen bzw. deren Eigentümern 
				andererseits Politiker(innen) den Profitinteressen der 
				Unternehmer/Aktionäre/Manager häufig Vorrang vor den Interessen 
				der Allgemeinheit oder zumindest der großen Mehrheit der 
				Bevölkerung – also der Wähler(innen)! – einräumen. Im 
				Zweifelsfall muss dann die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der 
				deutschen Wirtschaft als Argument herhalten – selbst wenn es 
				sich um Unternehmen handelt, die gar nicht international tätig 
				sind und die auch keine internationale Konkurrenz zu fürchten 
				haben, weil ihre Märkte und Produkte/Dienstleistungen rein 
				regional sind. 
                Eine Erhöhung der Standards bezüglich Umweltschutz, 
				Arbeitsschutz, Bezahlung und Arbeitnehmerrechten in den 
				wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern würde dieses 
				Argument weitgehend entkräften. Allerdings würden dadurch 
				Importe nach Deutschland in der Regel teurer werden, sofern die 
				Importe aus vormaligen Niedriglohnländern stammen und dort die 
				Produktivität nicht in gleichem Maße wie die Löhne steigt. 
				Grundsätzlich sollte dennoch meines Erachtens der Wettbewerb 
				zwischen Unternehmen auf der Basis der Verbesserung der Produkte und 
				Produktionsabläufe ausgetragen werden, nicht aber auf dem Rücken 
				der Arbeitnehmer durch Niedrigstlöhne oder skavereiähnliche 
				Arbeitsverhältnisse – und auch nicht auf dem Rücken der 
				Verbraucher durch irreführende Werbung, versteckte 
				Preiserhöhungen, schleichende Produktverschlechterungen oder 
				miserablen Service. 
                Eine Besonderheit stellen jene Großunternehmen dar, die faktisch 
				ein Monopol in ihrer Branche besitzen und dieses aufgrund ihrer 
				finanziellen Möglichkeiten oder deshalb, weil es sich um ein 
				quasi "natürliches" Monopol handelt, wohl auf absehbare Zeit 
				nicht verlieren werden. Facebook z. B. hat wegen der schieren 
				Menge seiner Mitglieder kaum Konkurrenz zu fürchten – alle 
				anderen ähnlichen "sozialen" Netzwerke sind wegen der weitaus 
				geringeren Mitgliederzahl für die meisten an einem "sozialen" 
				Netzwerk Interessierten uninteressant, sofern es sich nicht um 
				Spezialinteressen handelt. Um bei solchen Unternehmen – sofern 
				sie wirtschaftlich und/oder politisch relevant sind – 
				Machtmissbrauch zu verhindern, ist eine staatliche bzw. 
				internationale Regulierung erforderlich. Google z. B. kann 
				Unternehmen in den Ruin treiben und Facebook kann 
				in erheblichem Maße Wahlen beeinflussen, und zwar mit Mitteln, 
				die jedem verantwortungsvollen Journalismus Hohn sprechen (vgl. zu 
				Google und Facebook auch
				Die Interessen 
				der Konzerne sind nicht die Interessen der Bevölkerung). 
                Was kann in Deutschland getan werden? 
                Deutschland geht es insgesamt gut – aber nicht allen in gleichem 
				Maße. Gäbe es nicht Abstiegsängste und tatsächlich Abgestiegene 
				und Angst vor Überfremdung und Arbeitsplatzkonkurrenten und 
				Enttäuschung über Politiker(innen), 
				dann hätte die AfD nicht den Zulauf, den sie zumindest 
				derzeit hat, und die Zahl der Nichtwähler 
				wäre nicht regelmäßig größer als die Zahl der Wähler von CDU 
				oder SPD. 
                Überfremdungsängste 
                Man sollte einerseits nach 
				Möglichkeit die Ausländerfeinde mit "normalen", nicht 
				straffällig gewordenen und nicht salafistischen Ausländern in 
				Kontakt bringen, um sie davon zu überzeugen, dass ihre 
				Befürchtungen weitgehend unbegründet sind, und muss andererseits 
				abwarten, bis sich die Migranten integriert haben – darf und 
				sollte die Integration aber auch aktiv fordern und fördern, z. 
				B. durch Deutschkurse und Staatskundeunterricht, durch das 
				Erscheinen von Eltern bei Elternsprechtagen, durch das Mitmachen 
				in Vereinen etc. Grundlegende Werte wie Freiheit des Einzelnen, 
				Achtung vor den Gesetzen und den Rechten der Mitmenschen, 
				Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Akzeptanz 
				Andersfühlender und -denkender, Religionsfreiheit und Vorrang 
				der Verfassung vor jeder Religion stehen nicht zur Disposition: 
				Wer die genannten Werte nicht teilt, sollte nicht nach 
				Deutschland kommen bzw. Deutschland verlassen. Auch 
				"Sekundärtugenden" wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Fleiß, 
				Ordnung und Sauberkeit können bei der Integration hilfreich 
				sein. Nicht zwingend notwendig sind dagegen die Teilnahme an 
				Brauchtumsveranstaltungen, regelmäßiger Verzehr von Eisbein mit 
				Sauerkraut u. Ä. (vgl. zu diesem Themenbereich auch
				Werke der 
				Barmherzigkeit: Flüchtlingen helfen,
				Was tun gegen 
				Dschihadismus? und 
				Gehört der Islam zu Deutschland?). 
                Arbeitsplatzkonkurrenz / Qualifizierung / Grundsicherung 
                Die nicht grundsätzlich unbegründete Angst vor 
				Arbeitsplatzkonkurrenten insbesondere auf dem Niedriglohnsektor 
				könnte einerseits durch eine Qualifizierung von Menschen ohne 
				Berufsausbildung oder -abschluss und andererseits durch eine 
				hinreichende und bedingungslose finanzielle Grundsicherung von 
				Langzeitarbeitslosen, deren Aussichten auf einen neuen Job z. B. 
				wegen ihres Alters, ihrer schlechten physischen oder psychischen 
				Verfassung oder deshalb, weil sie alleinerziehend sind und 
				kleine Kinder zu versorgen haben, auf absehbare Zeit oder 
				dauerhaft gegen null tendieren, erheblich gemindert werden. Wer 
				als Arbeitsloser vom Arbeitsamt nicht dauernd mit unsinnigen 
				Ansinnen schikaniert wird, obwohl offensichtlich ist, dass er 
				aus einem der gerade genannten Gründe derzeit oder dauerhaft 
				keinen Job finden wird, und finanziell halbwegs über die Runden 
				kommt oder wer als beruflich Qualifizierter deutlich bessere 
				Chancen auf dem Arbeitmarkt hat als die meisten Flüchtlinge, hat 
				eigentlich keinen guten Grund, aus Protest eine rechtsradikale 
				Partei zu wählen (vgl. zu diesem Thema auch
				Ist die 
				Demokratie noch zu retten? und
				Vorschlag für ein 
				gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen). 
                Weiterbildung 
                Ein Recht auf eine Weiterbildungsmaßnahme und eine Verlängerung des 
				Bezuges von Arbeitslosengeld I um die Dauer der 
				Weiterbildungsmaßnahme machen meines Erachtens dann Sinn, wenn die 
				Weiterbildung die Chancen auf eine anschließende Arbeitsaufnahme 
				tatsächlich deutlich erhöht und die Weiterbildung keine reine 
				Beschäftigungstherapie ist, die lediglich die Bezugsdauer von 
				Arbeitslosengeld I verlängern soll und vielleicht zusätzlich der 
				psychischen Stabilisierung dient. Eine Weiterbildung mit 
				Aussicht auf eine anschließende Arbeitsaufnahme sollte deshalb 
				auch nicht erst nach Ablauf bzw. kurz vor Ablauf der regulären 
				Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld I angetreten werden, 
				sondern sobald klar geworden ist, dass für den betreffenden 
				Arbeitslosen in seinem bisherigen Beruf keine 
				Beschäftigungschancen mehr bestehen. 
                Außerdem ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum der 
				Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von 
				Arbeitslosengeld I nicht auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen 
				sollte, die zum Teil – z. B. wegen befristeter Arbeitsverträge – 
				gar nicht die Möglichkeit hatten, Ansprüche auf Arbeitslosengeld 
				I zu erwerben. Vielen Hartz-IV-Empfängern ohne Berufs- oder 
				sogar ohne Schulabschluss könnte mit einer Weiterbildung 
				wahrscheinlich geholfen werden. Fakt bezüglich Älterer ist freilich 
				auch, dass aller in Sonntagsreden von Unternehmern gern 
				bekundeten Wertschätzung von älteren Beschäftigten zum Trotz 
				50-Jährige oder sogar schon 45-Jährige, die arbeitslos werden, 
				in Deutschland kaum Chancen haben, noch einmal einen regulären 
				und anständig bezahlten Arbeitsplatz zu finden – auch nicht nach 
				einer Weiterbildung. 
                Schonvermögen 
                Subjektiv erstrebenswerter als 
				eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I bei 
				Antritt einer Weiterbildung dürfte deshalb für viele Arbeitslose, die das 
				Abrutschen in Hartz IV vor Augen haben, eine gesetzliche 
				Regelung sein, die beinhaltet, dass ihre bisherigen Ersparnisse nicht auf das 
				Arbeitslosengeld II, also die frühere Sozialhilfe, angerechnet 
				werden, denn genau diese Anrechnung empfinden wohl die meisten 
				Arbeitslosen, wenn sie ohne eigene Schuld arbeitslos geworden 
				sind und trotz eifrigen Bemühens während des Bezuges von 
				Arbeitslosengeld I keinen angemessenen neuen Arbeitsplatz 
				gefunden haben, als ungerecht – zumal im Wissen um Personen, die 
				nichts gespart, sondern alles ausgegeben haben. Ein 
				Schonvermögen von 300,- Euro pro Lebensjahr ist meines Erachtens 
				zu gering, denn viele Menschen dürften pro Jahr wesentlich mehr 
				gespart haben. Die Höhe des Schonvermögens sollte sich deshalb 
				meiner Meinung nach an der durchschnittlichen Sparquote 
				orientieren. 
                Managergehälter 
                Damit sind wir beim Problem der sozialen Gerechtigkeit. Dieses Problem wird gerne mit 
				Hinweis auf die Millionengehälter der Vorstandsmitglieder und 
				zumal Vorstandsvorsitzenden von Großunternehmen erörtert, insbesondere 
				von ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, die ihrem jeweiligen 
				Unternehmen Schaden zugefügt haben, aber trotzdem noch Boni und 
				Abfindungen in Höhe von vielen Millionen kassieren – in der 
				Regel erstaunlicherweise mit Billigung durch 
				Arbeitnehmervertreter (also Gewerkschaftsvertreter) und 
				SPD-Politiker im Aufsichtsrat. Dass hier etwas schiefläuft und 
				dass das etwas damit zu tun hat, dass in den Aufsichtsräten 
				großenteils die Vorstandsmitglieder und -vorsitzenden anderer 
				Unternehmen sitzen, dass sich hier also sozusagen die Mitglieder 
				einer Managerkaste gegenseitig immer weiter die Bezüge erhöhen, 
				scheint mir plausibel zu sein. 
                Das zu korrigieren ist aber 
				meines Erachtens Aufgabe der Aktionäre, die nicht gezwungen 
				sind, die Vorstandsmitglieder mit Millionen zu beschenken, 
				selbst wenn diese keine Leistung oder sogar eine negative 
				Leistung erbringen oder erbracht haben, nicht des Gesetzgebers. 
				Die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter von Führungskräften 
				zu begrenzen halte ich dagegen für angemessen: Warum soll der 
				Steuerzahler unangemessen hohe Managergehälter, die weit über 
				jenem Betrag liegen, den ein Angestellter braucht, um sehr gut 
				zu leben, mitfinanzieren? 
                Einkommen- und Erbschaftsteuer 
                Andererseits ist es verwunderlich, dass zwar hohe 
				Managergehälter immer wieder kritisiert werden, kaum jemals aber 
				die teilweise noch viel höheren Einkommen von Sport- und 
				Medienstars, von den gigantischen Einnahmen mancher Unternehmer 
				und Großaktionäre ganz zu schweigen. Hier spielt offenbar der 
				Sympathiefaktor eine entscheidende Rolle. Im Übrigen scheint mir 
				der beste Weg, Großverdiener zur Finanzierung des Gemeinwohls 
				heranzuzuiehen, eine entsprechend gestaltete Steuergesetzgebung 
				zu sein. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der 
				Einkommensteuer und eine Anhebung der Erbschaftsteuer bzw. eine 
				Senkung der Freibeträge und Streichung von Ausnahmen sollten 
				meines Ertachtens keine Tabus sein. Und dass Unternehmenserben 
				häufig kaum oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, halte 
				ich weder für gerecht noch für sachlich gerechtfertigt: Ein 
				Unternehmenserbe, der nicht fähig ist, im Laufe etlicher Jahre 
				die fällige Erbschaftsteuer zu erwirtschaften, ist wohl kein 
				guter Unternehmer und sollte das Unternehmen vielleicht besser 
				an jemanden verkaufen, der es kann (vgl. zur Steuergesetzgebung 
				auch Vorschläge für ein 
				besseres Steuersystem). 
                Prekäre Arbeitsverhältnisse 
                Weitere Ärgernisse hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit sind 
				Leiharbeit, befristete Arbeitsverträge, Arbeit auf Abruf und zunehmend auch 
				Werkverträge. Alle diese Instrumente sollen den Unternehmen eigentlich ermöglichen, 
				flexibel auf sich ändernde Auftragslagen zu reagieren, wobei 
				schon diese Begründung für irreguläre Arbeitsverhältnisse meines 
				Erachtens dürftig ist, denn der Staat hat meiner Meinung nach 
				lediglich für gleiche, nicht aber für – aus Arbeitgebersicht – 
				bestmögliche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu sorgen. 
				Konkret: Es gehört nicht zu den Aufgaben eines freiheitlichen 
				und sozialen Staates, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen auf 
				jede erdenkliche – auch unethische – Weise Lohnkosten vermeiden 
				können und die Beschäftigten aus Angst vor Arbeitsplatz- 
				und/oder Lohnverlust psychisch zu Sklaven werden. Tatsächlich werden 
				die irregulären Arbeitsverhältnisse inzwischen häufig auch dazu 
				genutzt, die Löhne zu drücken – Leiharbeiter bekommen häufig 
				einen sehr viel geringeren Lohn als die Stammbelegschaft – und 
				Beschäftigte unter Dauerstress zu setzen, denn die meisten befristet Beschäftigten 
				und auch die meisten Leiharbeiter 
				hoffen darauf, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden, und 
				sind entsprechend unterwürfig und leidensbereit. Ganz 
				offensichtlich gibt es in etlichen Branchen noch einen 
				derartigen Arbeitskräfteüberfluss, dass die Unternehmen sich 
				eine solche Praxis erlauben können. 
                In welchem Umfang und mit welchen psychischen und finanziellen 
				Folgen es
				
				Arbeit auf Abruf inzwischen gibt, hat der Verfasser erst im 
				März 2017 durch den Artikel
				
				Bei Anruf Arbeit von Julia Friedrichs, erschienen in DIE 
				ZEIT und auf CORRECTIV, erfahren. "Arbeit auf Abruf" basiert auf 
				dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das am 1. Januar 2001 in 
				Kraft getreten ist. In Paragraph 12 des Gesetzes heißt es: 
				„Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der 
				Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem 
				Arbeitsanfall zu erbringen hat.“ Das unternehmerische Risiko 
				bezüglich des Arbeitnehmerlohnes wird auf diese Weise fast 
				vollständig auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Der Arbeitgeber muss 
				laut Gesetz zwar eigentlich vier Tage vorher Bescheid geben, 
				wenn er seine Mitarbeiter zur Arbeit rufen will, aber in der 
				Praxis sind die Beschäftigten, die durchweg im 
				Niedriglohnbereich arbeiten, auf das Geld angewiesen und deshalb 
				bereit, selbst dann zu kommen, wenn sie erst frühmorgens für den 
				gleichen Tag angefordert werden. Die Betroffenen schieben also 
				faktisch einen ständigen unbezahlten Bereitschaftsdienst – und 
				können häufig von ihrem Job noch nicht einmal auskömmlich leben. 
                Ein Instrument zur 
				Lohnreduzierung – häufig sogar zur Umgehung des Mindestlohnes – 
				und zur Disziplinierung sind oft auch Werkverträge, bei deren 
				missbräuchlicher Anwendung einem 
				formal selbständigen Werkvertragsnehmer für viel Arbeit eine 
				relativ geringe Festsumme gezahlt wird. Dabei ist der formal 
				selbständige Werkvertragsnehmer in der Regel nur für diesen 
				einen "Kunden" tätig, der faktisch sein Arbeitgeber ist, aber 
				als Werkvertragsgeber die Kosten für Sozialbeiträge und oft auch 
				beim tatsächlichen Studenlohn sparen kann. 
                Was kann man gegen den Missbrauch von Leiharbeit, befristeten 
				Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf und Werkverträgen tun? 
                Leiharbeit 
                Der Missbrauch von Leiharbeit ließe sich unterbinden, wenn den 
				Leiharbeitern von Anfang an – also nicht erst nach etlichen 
				Monaten – der gleiche Lohn und die gleichen Zulagen und Extras 
				gezahlt werden müssten wie der Stammbelegschaft. Dann nämlich 
				würden Leiharbeiter für die Unternehmen – da die 
				Zeitarbeitsfirma auch noch bezahlt werden muss – teurer als die 
				Beschäftigten der Stammbelegschaft und das Unternehmen würde bei 
				konstantem Mehrbedarf die Stammbelegschaft vergrößern, nicht den 
				Anteil der Leiharbeiter. 
                Befristete Arbeitsverträge 
                Der Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen, der gerade bei 
				jungen Menschen dazu führen kann, dass ihnen eine Lebens- und 
				Familienplanung faktisch unmöglich gemacht wird, ließe sich 
				verhindern, wenn die Befristung immer an triftige Gründe 
				geknüpft sein müsste. Eine Vertretung bei längerer Krankheit 
				oder eine Elternzeitvertretung lassen sich meines Erachtens 
				tifttig begründen, Kettenverträge oder eine Befristung über 
				einen längeren Zeitraum als zwei Jahre dagegen kaum. Denn die 
				langfristig regulär anfallende Arbeit sollte nicht dauerhaft von 
				Beschäftigten mit befristeten Verträgen erledigt werden. Wenn 
				klar wird, dass eine befristet beschäftigte Person Daueraufgaben 
				wahrnimmt und dabei nicht eine unbefristet beschäftigte, aber 
				längerfristig erkrankte oder in Elternteilzeit befindliche oder 
				sonstwie längerfristig verhinderte Person der Stammbelegschaft 
				vertritt, sollte sie sich auf eine unbefristetete Stelle 
				einklagen können. Ferner sollten befristet Beschäftigte das 
				Recht haben, jederzeit außerordentlich zu kündigen, um bei einem 
				anderen Unternehmen eine unbefristete Stelle annehmen zu können. 
                Eine Befristung eines Arbeitsvertrages ohne einen weiteren 
				sachlichen Grund als jenen, dass die wirtschaftliche Entwicklung 
				des Unternehmens unvorhersehbar ist, halte ich nur dann für 
				legitim, wenn die befristet beschäftigte Person bei einer 
				positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens im 
				Zeitraum der Befristung anschließend quasi automatisch 
				unbefristet weiterbeschäftigt wird. Eine Befristung des 
				Arbeitsvertrages "nur" deshalb, um die neue Mitarbeiterin / den 
				neuen Mitarbeiter besser einschätzen zu können, also faktisch 
				zur Verlängerung der Probezeit, halte ich dagegen nicht für 
				legitim, denn dafür ist die Probezeit da, über deren angemessene 
				Länge man freilich diskutieren kann. Insbesondere in 
				Großunternehmen wird es aber wohl immer jene Fälle geben, in 
				denen während der Probezeit oder der Dauer des befristeten 
				Vertrages sehr engagierte Personen sich anschließend deutlich 
				weniger engagieren oder sich sogar regelmäßig auf Kosten des 
				Arbeitgebers und zulasten der Kolleginnen und Kollegen für zwei 
				bis drei Tage krankmelden. 
                Arbeit auf Abruf 
                Der Missbrauch von "Arbeit auf Abruf" ließe sich entweder durch 
				ein generelles Verbot solcher Arbeitsverträge, wie es in 
				Österreich existiert, leicht beseitigen oder aber zumindest 
				einschränken, indem man entweder die Personengruppen näher 
				definiert, denen solche Verträge angeboten werden dürfen – z. B. 
				nur Studierenden oder Personen zwischen Schulabschluss und 
				Studium – und/oder indem man die Anzahl der pro Woche mindestens 
				zu entlohnenden Stunden erhöht, nämlich von 10 Stunden – das ist 
				der derzeitige Standard – auf z. B. 30 Stunden. 
                Werkverträge 
                Der Missbrauch von Werkverträgen ließe sich verhindern, wenn 
				überprüft würde, ob es sich bei dem zu erbringenden "Werk" um 
				die typischen, weisungsgebundenen Tätigkeiten eines 
				Festangestellten handelt und ob der Werkvertragserfüller, sofern 
				er nicht bei einem Subunternehmen beschäftigt ist, nur diesen 
				einen "Kunden" hat, also kein Selbständiger, sondern ein 
				Scheinselbständiger ist. Wenn ein Gericht feststellt, dass der 
				Werkvertrag nach den gerade genannten Kriterien ungültig ist, 
				sollte der Werkvertragsbeschäftigte einen unbefristeten 
				Arbeitsvertrag erhalten müssen – und zwar bei jenem Unternehmen, 
				bei dem bzw. für das er tatsächlich gearbeitet hat, nicht bei 
				jenem Subunternehmen, das ihn zur Erfüllung des angeblichen 
				Werkvertrages entsandt hat, um z. B. Schweinehälften zu 
				zerteilen oder Automobile zu montieren oder in Krankenhäusern 
				und Pflegeheimen zu putzen, zu kochen oder sogar zu pflegen. 
				Außerdem sollte er eine Entschädigung für den missbräuchlichen 
				Einsatz erhalten, die so hoch ist, dass sie das Unternehmen von 
				weiterem Missbrauch abschreckt. Zumindest für ausländische 
				Arbeitnehmer und für Beschäftigte von Subunternehmen sollten die 
				Gewerkschaften stellvertretend klagen dürfen. 
                Rente / Absicherung im Alter 
                Ein erhebliches Problem wird auf Deutschland in den nächsten 
				Jahren zukommen, wenn es im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung 
				deutlich mehr Rentner(innen) und Hochbetagte geben wird, 
				darunter etliche, die unterbrochene Erwerbsbiographien aufweisen 
				und/oder im Niedriglohnsektor tätig waren und entsprechend 
				geringe Rentenansprüche haben. Nun ist es nicht allein vom 
				zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Berufstätigen und 
				Rentner(inne)n abhängig, ob beide gut leben können, sondern auch 
				von der Arbeitsproduktivität, aber Gedanken machen sollte man 
				sich schon, wie Verteilungskämpfe zwischen Jungen und Alten zu 
				verhindern sind und Rentner(inne)n mit geringen Rentenansprüchen 
				gleichwohl eine auskömmliche Rente gezahlt werden kann. 
                Möglich wäre z. B. eine Grundrente etwa in Höhe der 
				Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das würde die Gesamtkosten nicht 
				wesentlich erhöhen, weil sowieso jede(r) Rentner(in), 
				deren/dessen Einkommen unter der Grundsicherung liegt, Anspruch 
				auf Aufstockung hat. Allerdings wird diese Aufstockung bislang 
				nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen. Eine zweite Möglichkeit, 
				speziell niedrige Renten nach und nach überproportional 
				anzuheben, wäre die Einführung von festen Sockelbeträgen bei 
				Rentenerhöhungen, wie sie bei Tarifabschlüssen zunehmend üblich 
				werden – und zwar aus gutem Grund, denn die prozentuale Erhöhung 
				vergrößert den absoluten Abstand zwischen den Entgelten 
				unterschiedlich qualifizierter Berufsgruppen 
				immer weiter und verstärkt so die soziale Spaltung 
				und die Unzufriedenheit in Deutschland. 
                Pflegeheime / Pflegekosten 
                Ein wahrer Horror ist für jeden Durchschnittsverdiener die 
				Vorstellung, dass er selbst oder der Partner in ein 
				Pflegeheim 
				muss. Für die Pflegebedürftige / den Pflegebedürftigen kann der 
				Heimaufenthalt deshalb zum Horror werden, weil die Verhältnisse in deutschen 
				Pflegeheimen wegen unzureichender Personalausstattung und des 
				überwiegenden Einsatzes von Hilfskräften statt von ausgebildeten 
				Alten- oder Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie wegen des 
				Fehlens einer hinreichenden ärztlichen Betreuung teilweise 
				skandalös sind: Selbst 
				bei den gemeinnützigen, also nicht an 
				Profitmaximierung interessierten Heimen mit gutem Leumund, in 
				denen betagte und pflegebedürftige Verwandte des Verfassers ihre 
				letzten Lebensjahre verbrachten, waren die Pflegebedürftigen 
				nicht vor Vernachlässigung geschützt und praktisch rechtlos, 
				sofern sie nicht Verwandte hatten, die sie regelmäßig besuchten 
				und ihre Rechte gegenüber Pflegepersonal und Heimleitung geltend machten. 
				Für alle jene Heiminsassen, die keine solchen Verwandten haben, 
				müsste es eine kontinuierliche Kontrolle ihrer Situation durch 
				kritische Außenstehende geben. Die derzeitigen 
				Kontrollmechanismen reichen bei weitem nicht aus. Freilich nützt 
				alle Kontrolle nichts, wenn die Personaldecke so dünn ist, dass 
				eine angemessene Pflege schlicht und einfach nicht möglich ist. 
                Für die Partnerin oder den Partner der/des Pflegebedürftigen mit 
				durchschnittlicher oder geringer Rente wird der Heimaufhalt 
				deshalb schnell zum finanziellen Fiasko, weil der Eigenanteil an 
				den Heimkosten (sogenannte Hotelkosten für Unterkunft und 
				Verpflegung, außerdem auf den Heimbewohner anteilig abgewälzte 
				Investitionskosten und zudem noch jener Teil der Pflegekosten, 
				der von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt 
				wird) in der Regel höher ist als die
				
				Standardrente und erst recht höher als der tatsächliche 
				durchschnittliche Zahlbetrag der Versichertenrenten in 
				Deutschland, und zwar auch bei keineswegs luxuriös 
				ausgestatteten Heimen. Das hat häufig zur Folge, dass sowohl 
				die/der Pflegebedürftige als auch der Partner / die Partnerin je 
				nach ihren Ersparnissen bzw. ihrem Vermögen mehr oder weniger 
				schnell verarmen und zu Sozialfällen werden. Die Bedrohung durch 
				einen notwendig werdenden Heimaufenthalt bei Pflegebedürftigkeit 
				hängt damit wie ein Damoklesschwert über jeder und jedem, 
				die/der nicht über überdurchschnittliche Einkünfte oder ein 
				überdurchschnittliches Vermögen verfügt oder eine (bei 
				ausreichenden Leistungen teure) private 
				Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. 
                Meines Erachtens wäre es angemessen, wenn die vollen 
				Pflegekosten und die vollen Investitionskosten analog zur 
				gesetzlichen Krankenversicherung von den Pflegekassen oder 
				partiell vom Staat bzw. den Bundesländern übernommen würden und 
				"nur" die "Hotelkosten" von der/dem Pflegebedürftigen oder 
				seinem Partner / seiner Partnerin getragen werden müssten. Zudem 
				sollten knallhart gewinnorientierte, nicht gemeinnützige Krankenhäuser und Pflegeheime meines Erachtens generell verboten werden, weil die 
				Gewinnorientierung nach allen bisherigen Erfahrungen immer zu 
				einer deutlichen Verschlechterung der Pflegesituation im 
				Vergleich zur Pflegesituation bei gemeinnützigen Unternehmen und 
				zu einer Interessenverlagerung der Krankenhaus- und 
				Heimbetreiber sowie in der Folge auch der Ärzte und Pflegekräfte 
				weg von den Interessen und Bedürfnissen der 
				Patienten/Pflegebedürftigen hin zu den eigenen finanziellen 
				Interessen führt. Vorrangige Gewinnorientierung hat deshalb meiner Meinung 
				nach in Krankenhäusern und Pflegeheimen – und im Prinzip auch in 
				Arztpraxen! – nichts zu suchen (vgl. in diesem Zusammenhang auch
				Tipps zur 
				Gesundung des Gesundheitssystems und
				Wie finde ich einen 
				gnädigen Tod?). 
                Zukunft der Arbeit 
                Sofern nicht Katastrophen, Kriege, 
				Seuchen, Diktaturen u. Ä. dazwischenkommen und die Menschen es schaffen, 
				über sprachliche, religiöse und kulturelle Grenzen hinweg zu 
				kooperieren, der Gier zu entsagen, sich zu bescheiden, Umweltverschmutzung und 
				-zerstörung zu stoppen, mit den natürlichen Ressourcen 
				hauszuhalten und die derzeitige Wegwerfwirtschaft durch eine 
				Kreislaufwirtschaft zu ersetzen, geht die Menschheit 
				wahrscheinlich einer glücklichen Zukunft entgegen. 
                Das Problem der Arbeitslosigkeit ließe sich leicht beseitigen, 
				wenn Erwerbsarbeit nicht für die meisten Menschen im 
				arbeitsfähigen Alter die einzige und nur bei 
				Vollzeitbeschäftigung ausreichende Einnahmequelle wäre. Denn das 
				hat zur Folge, dass trotz ständiger Produktivitätsfortschritte 
				immer noch krampfhaft das Wirtschaftswachstum gefördert wird, 
				obwohl die materiellen Grundbedürfnisse aller Menschen weltweit 
				bereits jetzt problemlos befriedigt werden könnten – eine 
				gleichmäßigere und sinnvollere Verteilung des erwirtschafteten Reichtums 
				vorausgesetzt. 
                Die Tatsache, dass noch im 19. Jahrhundert in Deutschland der 
				weitaus größte Teil der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig 
				war, heute dagegen nur noch ca. 2 Prozent, zeigt nicht nur den 
				technischen Fortschritt, sondern offenbart im Umkehrschluss 
				auch, dass inzwischen weitaus mehr als die Hälfte der 
				Beschäftigten in Deutschland mit Dienstleistungen oder der 
				Produktion von Waren ihr Geld verdienen, die eben nicht 
				lebensnotwendig, sondern größtenteils überflüssig, wenn auch 
				vielleicht unterhaltsam oder prestigeträchtig oder sonstwie 
				tatsächlich oder vermeintlich von Nutzen sind. Jedenfalls wird 
				offensichtlich weitaus mehr gearbeitet, als notwendig wäre, und 
				wenn es zum einen mehr Teilzeitstellen gäbe und zum anderen 
				sogenannte einfache, aber gleichwohl größtenteils unverzichtbare 
				Tätigkeiten im sozialen und handwerklichen Bereich etc. so gut 
				bezahlt würden, dass man davon auch bei einer 
				Teilzeitbeschäftigung leben kann, gäbe es das Problem der 
				Arbeitslosigkeit nicht mehr. Alternativ sollte man über ein die 
				Teilzeitbeschäftigung berücksichtigendes gestaffeltes 
				bedingungsloses Grundeinkommen nachdenken (vgl.
				Vorschlag für ein 
				gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen). Dass man mit 
				der gewonnenen Freizeit durchaus sinnvoll umgehen kann, zeigen 
				viele rüstige und sich engagierende Rentnerinnen und Rentner Tag 
				für Tag.
 
                Entstehungszeit: 
				März 2017
 
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